JAV-Wahl - Wahl auch nach dem Termin 01.10-30.11.06?
Guten Morgen Forum Wir haben noch keine Jugendvertreter im Betrieb,darf man die Wahl auch nach dem Termin 01.10-30.11.06 abhalten,da wir Termin Probleme haben.Was für einen Zeitraum muss man dann einhalten. Danke im voraus.
Community-Antworten (1)
24.10.2006 um 09:51 Uhr
Guten morgen...
da ihr noch keine JAV habt, könnt ihr auch außerhalb der Terminvorgabe wählen. Hierzu §64 (1) BetrVG: Die regelmäßigen Wahlen der JAV finden alle 2 Jahre in der Zeit vom 1.10.-30.Nov. statt. Für die Wahl der JAV außerhalb dieser Zeit gilt §13 Abs.2 Nr.2 bis 6 und Abs 3 entsprechend.
§13 BetrVG: Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat (JAV) zu wählen, wenn... (Text ist auf die Betriebsratswahlen bezogen) Nr. 6 besagt: im Betrieb ein Betriebsrat ( JAV) nicht besteht.
Somit kannst Du die Erstwahlen auch außerhalb dieser Zeit machen. Danach ist der Wahlzeitraum einzuhalten.
Hoffe ich konnte weiterhelfen.
LG
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