Erstellt am 24.10.2006 um 07:51 Uhr von tamirasun
Guten morgen...
da ihr noch keine JAV habt, könnt ihr auch außerhalb der Terminvorgabe wählen.
Hierzu §64 (1) BetrVG: Die regelmäßigen Wahlen der JAV finden alle 2 Jahre in der Zeit vom 1.10.-30.Nov. statt. Für die Wahl der JAV außerhalb dieser Zeit gilt §13 Abs.2 Nr.2 bis 6 und Abs 3 entsprechend.
§13 BetrVG: Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat (JAV) zu wählen, wenn...
(Text ist auf die Betriebsratswahlen bezogen) Nr. 6 besagt: im Betrieb ein Betriebsrat ( JAV) nicht besteht.
Somit kannst Du die Erstwahlen auch außerhalb dieser Zeit machen.
Danach ist der Wahlzeitraum einzuhalten.
Hoffe ich konnte weiterhelfen.
LG