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Kurzarbeit - Mitspracherecht der AN?

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Rainer
Jan 2018 bearbeitet

Unser Arbeitgeber hat uns informiert das er beim Arbeitsamt Kurzarbeit beantragen wird ,um die entlassung von ca. 25 Kollegen (von 58 ) vorerst zu umgehen. Haben die normalen Arbeitnehmer die nicht den BR angehören hier ein Mitspracherecht ??? Die Kollegen fordern vom BR das ihre Meinung erst dazu gehört werden muss. Wir vom BR sind der Meinung das dieses nicht nötig ist da wir ja auch Kündigungen vermeiden wollen.

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Community-Antworten (1)

V
viktor

24.10.2006 um 10:40 Uhr

Also eine bevorstehnde Kurzarbeit und drohende Entlassungen wären ein klassischer Grund für eine außerordentliche Betriebsversammlung. Der BR und schon lange nicht der AG müssen aber nicht die Meinung der Arbeitnehmer einholen.

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