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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung wegen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung in Arbeitsunfähigkeit?

S
supermax
Feb 2019 bearbeitet

Vielen dank leute für die schnellen antworten.von wegen vertrauensvolle zusammenarbeit mit der GL.habe erst auf anfragen bei der vorzimmerdame erfahren ,das am 06.10.06 die außerordentliche kündigung ausgesprochen wurde ,was zum zeitpunkt der informierung des BRs nicht gesagt wurde.es wurde legentlich eine kündigungsschutzklage angedeutet( bitte das datum zurück datieren,falls es....)da kann ich nur den kopf schütteln.wurde dann heute von der vorzimmerdame angerufen,wo denn die zustimmung bleiben würde, sie kam von mir die antwort "habe des wegen am freitag eine sitzung einberufen ,da ich das alleine nicht zu entscheiden habe ". zwei stunden später ruft der personalchef extra aus seinem urlaub an ,erzählt mir am telefon,das am 07.11.06 eine gerichtsverhandlung deswegen schon stattfindet und sie jetzt die zustimmung von mir bräuchten.ich habe ihm erklärt das am freitag eine sitzung stattfindet und wir gemeinsam darüber entscheiden werden und ich von meiner person aus meine bedenken gegen über dieser kündigung habe ,weil das " kind schon in den brunnen gefallen ist "sprich keine anhörung durch den betriebsrat.das telefon gespräch wurde sehr beleidigt und mit einer versteckten drohung beendet.jetzt bin ich mal gespannt ,ob die die tage noch zu den chefs zitiert werde.trotdem eine geruhsame nacht noch, leute, supermax

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Community-Antworten (2)

V
viktor

24.10.2006 um 10:56 Uhr

Wenn der Arbeitgeber Euch anhört, würde ich davon ausgehen, dass Ihr Zuständig seid.

Wichtig ist, dass Ihr das Eingangsdatum festgehalten habt. Wenn es eine ordentliche (fritgerechte) K. werden soll, könnt Ihr noch am Freitag reagieren.

Es kommt eben auf die Art der Erkrankung an. Es kann ja sein, dass diese so ist, dass der Besuch einer Fortbildung möglich ist, nicht aber die eigentliche Tätigkeit. Aber vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Naja, vielleicht gelingt Euch ein guter Widerspruch.

Ob eine Kündigung nichtig ist, die Anhörung nicht korrekt u.s.w. muss ein Gericht klären, das die Kollegin innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der K anrufen muss.

M
merlin

24.10.2006 um 14:12 Uhr

Nachdem es sich scheinbar nicht um eine fristlose Kündigung handelt, hat der BR eine Woche Zeit zu reagieren, nicht bloß 2 oder 3 Tage. Sollte der AG verhaltensbedingt kündigen wollen, hätte er vorher abmahnen müssen. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, fehlen z.B. auch die Sozialdaten, sodaß die Frist meiner Meinung nach noch gar nicht läuft (darauf würde ich den AG aber hinweisen). Ich persönlich glaube auch nicht, daß der Besuch der Weiterbildung der Genesung entgegen stand

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