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§17 Kündigungsschutzgesetz, noch keine Infos vom AGeber an das Arbeitsamt - wie können wir uns da wehren?

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Erdnuckel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein SB-warenhaus und gehören zur Metro. Bei uns sollen nun Betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden.Gespräche mit MA wegen ATZ sind schon im gange.Nach meinen Informationen hat aber der AG noch keine Infos an das Arbeitsamt wegen dieser Sache geschickt. Betroffen sind ca 20 VAK also ca 40-45 Köpfe. Wie können wir uns da wehren .

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Community-Antworten (2)

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paula

24.10.2006 um 01:53 Uhr

also wehren wird schwierig, da ihr es nicht verhindern könnt, wenn der AG das durchziehen will. trotzdem den kopf nicht in den sand stecken.

  1. frage: habt ihr einen betriebsrat?
  2. frage wieviel MA sind bei euch beschäftigt?

wenn es einen BR gibt: wie sieht es mit verhandlung zu einem interessenausgleich und sozialplan aus? seid ihr schon vollständig informiert worden (wirtschaftliche grunddaten, wirtschaftlichkeitsberechnung etc)? habt ihr schon einen rechtsanwalt als sachverständigen im boot? was sagt euer GBR oder KBR ggf. zu der sache?

A
Akira

24.10.2006 um 13:50 Uhr

Hallo Erdnuckel

Frage bist Du BRler?

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