So lange Arbeiten bis die Arbeit fertig ist - was kann der BR für die Kollegen tun?
Hallo
Wir habe folgendes Problem! Wir sind ein Baustoffhändler und unser Lager hat in der Frühschicht von 5.30 Uhr bis 15.00 Uhr und unsere Spätschicht von 9.00 Uhr bis 18.30 Uhr dienst. Nun möchte unser AG das die Spätschicht immer die LKWs für den nächsten tag vorladet, das kann so bis 21 Uhr gehen. Die Kollegen haben kleine Kinder und sind mit der Situation natürlich sehr unzufrieden. Auf die frage mit den überstunden sagt der AG, das die Spätschicht nächsten tag dann halt später kommen soll. Was können wir als BR für Sie tun!
Community-Antworten (5)
22.10.2006 um 21:48 Uhr
@Sven23 Es gibt immer jemanden, der es "mit einem macht" und einen der es "mit sich machen lässt"! Wie wäre es - falls vorhanden - wenn der BR sich einmal mit dem § 87 BetrVG auseinandersetzt...
22.10.2006 um 23:07 Uhr
Als Betriebsrat habt Ihr ein Mitbestimmungsrecht gem. §87 Abs.2+3 BetrVG. Ihr verlangt von dem AG den Abschuss einer BV Dienstplan. In dieser BV werden der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, für jeden Mitarbeiter im Voraus geplant. Dieser Dienstplan wird durch den Arbeitgeber für einen gewissen Zeitraum erstellt und ist dem BR rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen. Ist der BR mit dem Dienstplan einverstanden wird er ihn genehmigen und der AG darf den Plan entsprechend anwenden. Weiterhin wird in der BV geregelt, dass vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit zwingend rechtzeitig unter Angabe von Gründen beim BR beantragt und erst nach dessen Zustimmung vom AG angeordnet bzw. angenommen werden darf.
22.10.2006 um 23:09 Uhr
@Heini Du bist schon wieder so nett...
23.10.2006 um 08:33 Uhr
in einer BV würde ja alles geregelt werden (einhaltung der 10 Stunden z.b.).
würde ich als BR auch gleich drauf hinweisen das er das arbeitszeitgesetz bricht und um ihn und besonderst die kollegen zu schützen eine BV darüber abschliessen wollt.
dort kann man auch alles andere regeln anfang und ende der arbeitszeit z.b. das die spätschicht "erst" um 12.00 Uhr anfängt (wenn möglich). wenn der arbeitgeber etwas will dann muss er zum ausgleich auch was geben also denke wenn ihr darauf besteht habt ihr gute karten eine vernünftige BV abzuschliessen bezw. lösung zu finden.
23.10.2006 um 12:26 Uhr
wenn man in einer BV die arbeitszeiten regelt werden im "normalen" fall auch die 10 stunden eingehalten, ausnahmen gibts leider immer wenn die mitarbeiter mitmachen.
regeln kann man in einer BV fast alles auch das die 10 stunden eingehalten werden obwohl das im AZG geregelt ist bricht es niemand ein bein wenn es nochmals ausdrücklich drin steht.
in BV´s steht ja meistens extra drin das TV regelungen und bestimmte Gesetze anwendung finden obwohl das eigentlich gesetzlich ebenfalls geregelt ist.
@ramses du willst mich wohl immer falsch verstehen? oder bin ich dir soo wichtig das du meine threads immer nach dem kleinsten fitzel an unstimmigkeiten untersuchst? naja so perfekt wie du bin ich nicht...gottseidank.
p.s. such dir nen partner für deine spielchen!
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