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Benötige Unterstützung für Betriebsratswahlen 2006 - IGM lässt meine Liste nicht zu !!!

D
doc
Apr 2018 bearbeitet

Hallo €all hier im Forum.

In unserem Betrieb finden am 31.03. Betriebsratswahlen statt; hierzu werden 9 Betriebsräte gewählt. Der Listenführer der IGM-Liste ist auch Wahlvorstandsvorsitzender; freigestelltes Betriebsratsmitglied - alle weiteren Mitgleider der Wahlausschusses gehören ebenfall bis auf eine Ausnahme dem BR an. IGM und Betriebsrat sind auf "Du und Du" !! Von mir wurde eine zweite Kandidatenliste (8 Kandidaten) fristgerecht mit über 70 Stützungsunterschriften eingereicht. Darauf hin (nach Abgabe - meiner Liste einen Tag später) haben Betriebsratsmitglieder mit schon vorgedruckten Formularen (diese forderten zum Rücktritt der auf meiner Liste geleisteten Stützungsunterschriften auf)! Dieses wurde auch vom amtierenden Br-Vorsitzenden telefonisch getätigt!

Zudem haben Mitgleider des Wahlvorstandes Kollegen welche meine Liste gestützt haben persönlich angesprochen die Unterschrift wieder zurückzuziehen (diese Kollegen würde dieses auch schriftlich aussagen). Ich habe daraufhin den WV schriftlich meine Bedenken bezüglich der Neutralität mitgeteilt und auch mit diesen Aktionen den Versuch der Zerstörung meine Liste. Duch eine im WV wirklich neutrale und erfahrende Kollegin, (diese vertritt wirklich bestehende Vorschriften und hat schon an 4 Wahlen in einem WV teilgenommen) wurde meine Liste dann zur Wahl zugelassen; jedoch wird diese Kollegin mittlerweile ebenfalls recht unfreundlich seitens des WV angegangen.

Alles ging wie folgt weiter:

Schriftliche Anfragen meinerseits an der WV werden nicht beantwortet; u.a. stellte ich die Frage wann die Auslosung der Listennummern erfolgt ( der WV möchte die Auslosung zum spätesten Termin abhalten)u.ä.. Die Betriebsversammlung findet am 30.03 statt - einen Tag vor der BR-Wahl!

Weiterhin ( bis dato ) gehen Mitglieder des Wahlausschusses durch die Reihen der Kollegen, erzählen ich würde mich nicht demokratisch Verhalten und veranstalten eine regelrechte Hetzkampagne gegen meine Liste und Person. Natürlich habe ich nun bedenken, das Wahlwerbung meinerseits ebenfalls versucht wird im Keim zu ersticken....!

Meiner Meinung stehen mit diesen Aktionen bei unserer IGM Liste nicht mehr die Interessen der Belegschaft im Vordergrund, sondern ausschließlich deren eigene.....!

Nun, nach dieser Kurzschilderung meine Fragen:

Bleib mir bei diesem Verhalten nur der rechtliche Weg (Arbeitsgericht) oder habe ich noch andere Möglichkeiten gegen diese "Aktionen" vorzugehen?

Haben hier Listenführer geiche Erfahrungen und wie seit ihr diesen begegnet?

Für eine Antwort bedanke ich mich schon vor ab bei allen.

Kollegiale Grüße doc

3.22104

Community-Antworten (4)

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Pit

09.03.2006 um 10:12 Uhr

Ja so ist's halt . "Sie" dulden keinen Gegenwind. Lasst euch mit eurer Liste nicht unterkriegen. Der Wahlvorstand muss ja im Rahmen der Wahlordnung weitermachen. Auslosung der Listennummer usw. Wenn eurer List ok ist. weitermachen. Die Belgschaft soll entscheiden wer im BR ist und nicht " D I E ".

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Petrus

09.03.2006 um 10:42 Uhr

Im Prinzip ist das eine Wahlbehinderung und damit strafbar - jedoch wird das nur auf Antrag der Gewerkschaft, des alten BR oder des WV verfolgt - also schlechte Karten für Dich :-( Anfechtbar sollte die Wahl im Zweifelsfall aber sein, wenn es Eure Gegner schaffen, daß die Liste ungültig wegen zu vieler zurückgezogener Stützunterschriften wird, da hier eine grobe Pflichtverletzung des WV vorliegt: Der Wahlvorstand als solches darf keinen Stützer zu irgendwas auffordern - es sei denn, er hat zwei verschiedene Listen gestützt. Ebenso darf er die Namen der Stützer nicht an eine konkurrierende Liste weitergeben. Die WV-Mitglieder dürfen in ihrer Funktion als Kandidaten der Gewerkschaftsliste gar nicht wissen, wer die andere Liste gestützt hat...

--

Da fällt mir noch was ein: Der §119(2) BetrVG spricht von einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft... Ist jemand bei Euch Mitglied in der CGM? Dann wäre diese ja im Betrieb vertreten...

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Rattle

09.03.2006 um 11:26 Uhr

hallo,

"Von mir wurde eine zweite Kandidatenliste (8 Kandidaten) fristgerecht mit über 70 Stützungsunterschriften eingereicht. Darauf hin (nach Abgabe - meiner Liste einen Tag später) haben Betriebsratsmitglieder mit schon vorgedruckten Formularen (diese forderten zum Rücktritt der auf meiner Liste geleisteten Stützungsunterschriften auf)! Dieses wurde auch vom amtierenden Br-Vorsitzenden telefonisch getätigt!"

wurde der eingang der liste vom WV schriftlich bestätigt?

die frist zur einreichung ist ja abgelaufen, wenn am 31.03.06 gewählt wird.

nach der zwei wochenfrist (aushang des wahlausschreibens) ist es meiner meinung nach nicht mehr möglich stützunterschriften zurück zu nehmen......wenn deine vorschlagsliste innerhalb dieser frist eingereicht wurde.

eine weitere frage wäre ob dir "heilbare oder unheilbare mängel" schriftlich mitgeteilt wurden vom WV.........

mfg

B
Benno_BRB

10.03.2006 um 11:34 Uhr

... und ausserdem kann eine Stützerunterschrift nur "zurückgezogen" werden, wenn ein Unterstützer auf mehreren Listen unterschrieben hat. Wenn sich der Unterstützer nicht in der Frist äussert wird er vom WV lt. WO gestrichen.

In allen anderen Fällen ist die Wahl anfechtbar.

Wahlkampf ist leider auch die Falschaussage. Allerdings kannst Du gegen Rufschädigung rechtlich vorgehen und solltest Deine hier vorgetragenen Argumente breit in die Belegschaft streuen.

BetrVG und WO unbedingt lesen!

Benno

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