Freistellung - auch geteilte Freistellung?
Noch eine Frage zur Freistellung. Im Betr.VG heißt es:Bei 200 - 500 Mitarbeiter ist 1 BR-Mitglied freizustellen. Es steht aber nirgends wieviele Stunden das sind . Heißt das wenn das freigestellte Mitglied nur 30 Std. arbeitet dann kann es auch nur dafür freigestellt werden oder sind es soviele Stunden wie die Regelarbeitszeit beträgt.Bei uns 38,5 Std. Wir wollen uns eine Freistellung teilen. Gruß appletree
Community-Antworten (5)
22.10.2006 um 12:54 Uhr
@appletree, die Möglichkeit, euch eine Freistellung mit Vollzeit/Teilzeit zu teilen, steht nicht`s im Wege!
§ 38 Rd. 12a BetrVG Fitting sagt ausdrücklich, dass im Falle von Teilfreistellungen das sich aus [...] auf die Freistellung von vollzeitbeschäftigten BR-Mitgliedern abgestellte Gesamtfreistellungsvolumen nicht überschritten werden darf. Bei dieser Bewertung ist von einer konkreten Betrachtungsweise auszugehen, dh. die Summe der einzelnen Frei- bzw. Teilfreistellungen darf die Summe der sich aus der gesetzlichen Regelung ergebenden Vollfreistellungen nicht überschreiten.
Die Berechnung bei TeilzeitAN für Freistellungen kannst du dann in der Rd. 12c sehen. Viel Spass beim berechnen! ;-))
22.10.2006 um 13:01 Uhr
Die Mitglieder des Betriebsrats sollen aus ihrer Tätigkeit, für die sie von der Arbeit freigestellt werden, weder Nachteile noch Vorteile ziehen, also auch nur Lohn für 30 Std. 8,5 Std. sind dann zu verteilen.
22.10.2006 um 23:36 Uhr
appletree,
die 30 Std Kraft kann sich "nur" ihre Arbeitszeit (also 30 Stunden) "teil" freistellen lassen.
Der BR kann die verbleibenden Freistellung von 8,5 Stunden einem anderen BRM überlassen.
23.10.2006 um 09:24 Uhr
Also mal kurz zusammengefasst. Die Freistellung beträgt 38,5 Std. Aufteilen werden wir dann in 2x 19,25 Std. Hab ich das jetzt richtig verstanden?
23.10.2006 um 10:46 Uhr
Das ist eine Möglichkeit der Aufteilung.
Um unnötige Diskussionen mit dem Arbeitgeber von vornherein zu vermeiden würde ich beim Freistellungsbeschluss die Stundenzahlen gleich mit angeben.
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