Erstellt am 20.10.2006 um 22:00 Uhr von w-j-l
Im vereinfachten Verfahren gibt es zur Wahl immer nur eine Liste (=Wahlvorschlag=Stimmzettel) und damit Personenwahl.
Werden mehrere Wahlvorschläge eingereicht, so werden die auf beiden (allen) Vorschlagslisten genannten Kandidaten vom Wahlvorstand auf einer Liste alfabethisch zusammengefasst.
Man kann dem Wahlvorstand in der ersten Wahlversammlung bereits erstellte und ausreichend unterstützte Wahlvorschläge überreichen. Auf der Vorschlagsliste können mehrere Kandidaten stehen. Dann ist für alle zusammen nur einmal die erforderliche Anzahl von Stützunterschriften zu erbringen.
Man kann auch unmittelbar in der ersten Wahlversammlung Vorschläge machen.
Die auf der ersten Wahlversammlung benannten Kandidaten können alle gemeinsam mit der erforderlichen Anzahl von Stützunterschriften bestätigt werden.