Wann kann der BR die Unterstützung eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen?
Vorab zur Historie: Wir müssen uns zu einer betriebsinternen Regelung äußern und möglicherweise diese Regelung abändern lassen. Es ist nicht klar, ob dies eine Beitrebsvereinbarung ist und welche Auswirkungen die neue Regelung dann hat. Ab wann und zu welchen Themen kann ein BR die Unterstützung eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen. Weiterhin die Frage, wer zahlt bzw. muss zahlen?
Community-Antworten (3)
19.10.2006 um 12:31 Uhr
Hallo gennaro, siehe Kommentierung zum § 40 BetrVG im Däubler/Kittner ab Rn 33 ff.
19.10.2006 um 12:36 Uhr
Eine BV ist üblicherweise als solche zu erkennen...
Überschrift: Betriebsvereinbarung Unterschriften: AG und BRV
Habt Ihr eine Kommentierung zum BetrVG vorliegen? Dann erst einmal unter dem §40 nachlesen, was zum Thema "Rechtsberatung" geschrieben steht.
19.10.2006 um 16:36 Uhr
Danke erstmal, wir werden im §40 nachlesen... sind halt noch ganz "neu im Geschäft"...
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