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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Höhergruppierung nach 11 Monaten

T
Tim92
Okt 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Ich beginne nach 11 Monaten in der Tarifstufe E10/1 eine neue Stelle und werde in E11/1eingesguft. Die Zeit bis zur Erhöhung in E11/2 soll nun wieder von vorne beginnen und soll 2 Jahre betragen.

Meine Frage: Müssen die 11 Monate mir in irgendeiner Weise angerechnet werden oder beginnt die Zeit tatsächlich bei 0? In 13 Monaten würde ich in der Tarifstufe E10/2 mehr verdienen als in der Tarifstufe E11/1. Ist das korrekt?

Vielen Dank Tim

1.02604

Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

25.10.2018 um 08:46 Uhr

Kommt auf die Entgeltbestimmungen des Tarifvertrages an. Klingt nach IGBCE. Ich würde dort nachfragen.

E
Erbsenzähler

25.10.2018 um 08:46 Uhr

Es wäre interessant, welcher Tarifvertrag da angesprochen wird.

Zum Beispiel Chemie: § 9 Entgeltregelung bei Höhergruppierung Liegt bei einer Höhergruppierung in die Gruppen E 5 bis E 8 das bisherige Tarifentgelt über dem Tarifentgelt der neuen Gruppe, so erhält der höhergruppierte Arbeitnehmer so lange mindestens den bisherigen Tarifsatz in der durch die Tarifentwicklung jeweils erreichten Höhe, bis ihm infolge Zeitablaufs in der neuen Entgeltgruppe ein höherer Anspruch zusteht. Bei einer solchen Höhergruppierung werden die zurückgelegten Tätigkeitsjahre in den Gruppen E 6 und E 7 bis zu drei Jahren als Tätigkeitsjahre in der neuen Entgeltgruppe angerechnet. Bei einer Höhergruppierung in die Entgeltgruppen E 9 bis E 13 erhält der höhergruppierte Arbeitnehmer so lange den Tarifsatz der höheren Entgeltgruppe, der am nächsten über seinem bisherigen Tarifsatz liegt, bis ihm aufgrund seiner Tätigkeitsjahre in der neuen Entgeltgruppe ein höherer Tarifsatz zusteht. Die für diese Entgeltstufe geforderte zeitliche Zugehörigkeit gilt zur Hälfte als erfüllt.

Also werden die Zeiten in der Entgeltstufe 11/1 auf 0 Monate gesetzt und du musst 24 Monate warten. (WENN DER BUNDESENTGELTTARIFVERTRAG DER CHEMIE ZUTRIFFT!)

K
krambambuli

25.10.2018 um 09:26 Uhr

12 Monate - jedenfalls nach dem Zitat oben.

T
Tim92

25.10.2018 um 10:02 Uhr

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Genau, es geht um den Bundesentgelttarifvertrag Chemie.

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