Schulungsträger für BR-Mitglieder vom AG vorschreiben lassen?
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
habe hier ein kleines Problem, von dem ich hoffe .... ihr könnt mich gut beraten
Mit den BR-Ratswahlen bin auch ich dieses Jahr Mitglied unseres BR-Gremiums geworden. Leider war es mir aus arbeitstechnischen Gründen und Urlaub bis jetzt nicht möglich ein Seminar für BR (die erste Schulung) zu besuchen.
Einige meiner Kollegen genießen mittlerweile die zweite Schulungsmaßnahme und für mich meinte unser Vorsitzender... es gäbe keine Schulungen mehr in diesem Jahr für mich.... Jan bzw. Feb könnte ich die Möglichkeit bekommen, da es angeblich keine "ersten" Seminare mehr gibt... zudem meinte er, der Arbeitgeber unterstütze nur einen Schulungsträger.....
Nun meine Fragen: Gibt es tatsächlich keine Schulungen 1. Seminar mehr für dieses Jahr? und vor allem, kann es sein das der AG vorschreibt wo seine BR auf Seminar gehen?
Für eine schnelle Hilfe wäre ich euch dankbar... denn unseren Vorsitzenden.... na ja... ihm gegenüber verliere ich langsam aber sicher das Vertrauen... was aber zu einen anderen Zeitpunkt zu klären wäre....
Sollte doch erst mal schwimmen lernen bevor ich ins Meer springe :-)
Herzliche Grüße
Maroni
Community-Antworten (3)
19.10.2006 um 10:09 Uhr
Bei anderen Schulungsträgern wird es durchaus noch Seminare zum ersten Mal geben, und in der Wahl des Schulungsträgers ist der BR ziemlich frei. Betriebliche Belange in der Wahl der Zeit und Kostengedanken bei der Wahl des Seminarortes sollten mit berücksichtigt werden. Wichtig: Eindeutige Beschlussfassung
19.10.2006 um 11:07 Uhr
Hallo Maroni65,
unter dem folgenden Link findest Du weitere ausführliche Informationen:
http://www.waf-seminar.de/schulung
http://www.waf-seminar.de/recht
Viele Grüße
Forum-Admin
19.10.2006 um 17:16 Uhr
Hallo Maroni, das gesamte Gremium hat Bildungsmaßnahmen zuzustimmen.Nicht nur der Vorsitzende bestimmt wo es lang bzw. hin geht. Sicherlich gibt es in Eurem Betriebsrat Schulungskataloge.Versuch Dich selber zu informieren und beantrage als Tagesordnungspunkt zu eine eurer nächsten Sitzungen Deine Wunschvorstellung. Bedenke aber das zwischen Deinem Wunschtermin und der Beschlußfassung aureichend Zeit liegen sollte.Bei uns liegt der Zeitraum zwischen 4 und 6 Wochen. LG
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