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Stäniges Ersatzmitglied - nächster Nachrücker nimmt regulär an allen Sitzungen teil?

L
Lieselotte
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Habe zufällig dieses Forum entdeckt und möchte ganz gern mal Euer Wissen anzapfen! Hat jemand Erfahrung mit ständigen Ersatzmitgliedern im BR? Wir haben das Problem, dass ein reguläres BR-Mitglied sehr kurzfristig nicht an den Sitzungen teilnimmt (ist dienstlich verhindert und meist nicht anders zu regeln) . Es kam schon vor, dass ich als BRV dies erst 5 Minuten vor der Sitzung erfahren habe. Da kann ich natürlich kein Ersatzmitglied mehr einladen. Ist es in Ordnung, wenn dann der nächste Nachrücker regulär an allen Sitzungen teilnimmt (wenn der AG keine Einwände hat), damit er auf dem gleichen Informationsstand wie die anderen BR-Mitglieder ist? Ansonsten müsste der Nachrücker sich ja erst in alle Belange der aktuellen BR-Arbeit einlesen.

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Community-Antworten (13)

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Nordi

19.10.2006 um 01:01 Uhr

es gibt kein hinderungsgrund diestlich, der Kollege muss an der Sitzung teilnehmen, entschuldiegungen sind eigenlich nur Seminar, Urlaub Krankheit. darum wird es auch nix helfen wenn ihr ein ersatz für den kollegen ran holt, da eure Beschlüsse nix wert sind.

habe grade so einen ähnlichen fall erlebt und der Richter hat eindeutig festgestellt das der BR nicht beschlußfähig war da ein Kollege dinstlich verhindert war.

Sprecht mit dem Kollegen sagt ihm das er den ganzen BR an der Arbeit hindert, wenn das nicht hilft deutlicher werden und ewentuell zusammen mit der Gewerkschft den Betr.VG §23 ziehen, da dieses eine Grobe Pflichtverletzung ist.

Z
Zuckeremma

19.10.2006 um 01:04 Uhr

Hallo, ich bin freigestellter BR. Bei uns im BR (15 Mitglieder= 9 Männer-6 Frauen) ist das mit den Ersatzmitgliedern so geregelt. Bei jeder BR- Sitzung sind die ersten Ersatzmitglieder ( 1 Frau-1 Mann ) immer mit eingeladen. Bei Beschlüssen jedoch nicht stimmberechtigt, wenn alle 15 Mitglieder anwesend sind. Sollte 1 Mitglied kurzfristig ausfallen, so wird das Ersatzmitglied stimmberechtigt. Ich hoffe ich konnte helfen.

H
Heini

19.10.2006 um 01:51 Uhr

Um die Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats zu sichern und ordnungsgemäße Beschlüsse zu ermöglichen, tritt bei einer zeitweiligen Verhinderung eines ordentlichen Betriebsratsmitglieds ein Ersatzmitglied gemäß § 25 Abs. 1 BetrVG vorübergehend als ordentliches Betriebsratsmitglied in den Betriebsrat ein. Dabei ist die Dauer der Verhinderung oder deren Vorhersagbarkeit unerheblich. Bis auf die Funktionen des Vertretenen übernimmt das Ersatzmitglied alle Rechte und Pflichten eines Betriebsratsmitglieds. Da die Stellvertretung keine Frage der willkürlichen Entscheidung ist, sondern auf Grund der tatsächlichen oder rechtlichen Verhinderung »einfach« eintritt, bedarf es eigentlich nicht des Eingreifens des Betriebsratsvorsitzenden oder des Betriebsrates, da das entsprechende Ersatzmitglied automatisch kraft Gesetz die Stellvertretung übernimmt. Dabei obliegt es den BR Vors. Das entsprechende Ersatzmitglied über die Amtsvertretung zu informieren und zu den Sitzungen einzuladen. Wird nicht dasjenige Mitglied eingeladen, welches auf Grund des Wahlergebnisses »dran« ist, riskiert der Betriebsrat, dass seine Beschlüsse vor dem Arbeitsgericht als unwirksam erklärt werden und damit das daraus folgende Handeln unrechtmäßig ist. Dabei ist es unerheblich ob der Arbeitgeber mit dem falsch eingeladenen Ersatzmitglied einverstanden ist.

K
Kölner

19.10.2006 um 01:51 Uhr

@Zuckeremma Du konntest NICHT helfen...

Mal ganz davon abgesehen, was das für ein unnötiger Arbeits-Aufwand ist, sind alle Beschlüsse dieser Sitzungen öffentlich gewesen und damit ungültig.

H
Heini

19.10.2006 um 02:13 Uhr

@Kölner deine Antwort ist Nicht so ganz richtig. Sagt auch Freund Fitting.

BAG 24.3.1977 AP Nr. 12 zu § 102 BetrVG 1972; Fitting § 30 Rn. 22 Ein Verstoß gegen die Nichtöffentlichkeit beeinträchtigt die Wirksamkeit eines BR-Beschlusses nur, wenn er bei Beachtung des Grundsatzes der Nichtöffentlichkeit anders ausgefallen wäre.

K
Kölner

19.10.2006 um 02:26 Uhr

@Heini Korrekt. Streiche "Beschlüsse"... Danke. Bist ja doch nett.

H
Heini

19.10.2006 um 03:12 Uhr

@Kölner, ab und an ist Heini auch ein netter Heini.

F
Fayence

19.10.2006 um 10:40 Uhr

"Sagt auch Freund Fitting."

Heini, klappt doch... grins!

P.S. Welche Auflage benutzt Du denn?

H
Heini

19.10.2006 um 16:26 Uhr

Fayence, Freund Fitting steht seit ca.: 10 Jahren bei mir im Schrank. Könnte Erstauflage sein, oder so. Wenn ich ihn mal benutze, kommt sehr selten vor, muss ich immer den Staub runterpusten. Ist zwar nicht mehr der Neueste, aber auf dem vergilbten Papier sind die Buchstaben noch super zu erkennen. Im übrigen kann man doch an der Qualität meiner Antworten auch den aktuellen Stand meiner Bibliothek erkennen. Oder nicht?? lach

K
Kölner

19.10.2006 um 16:33 Uhr

@Heini Verständlich. Der Fitting ist ja auch schon längst tot. Nett fand ich übrigens Deinen gestrigen Gedanken in einem anderen fred, dass Ramses und Fayence mit mir "etwas" zu tun haben.

@Fayence Klon?

@Ramses II Widerpart?

J
Juri

19.10.2006 um 17:20 Uhr

Hallo, ineressanter Artikel dazu auch in der Ausgabe Betriebsratszeitschrift"Arbeitsrecht im Betrieb 10/2006 Seite 606. Solltet Ihr diese Zeitschrift noch nicht abboniert haben, ist dieses sehr zu empfehlen. LG aus Magdeburg

F
Fayence

19.10.2006 um 21:39 Uhr

Heini, wenigstens stimmt der Inhalt der von dir zitierten RN 22 noch mit der aktuellen Ausgabe überein. ;-) Bei dem Staub, der sich da ansammelt, möchte ich aber nicht grad Dein Freund bzw. Deine Freundin sein!

P.S. Welche Qualität Deiner Antworten meinst Du? :-))

K
Kölner

19.10.2006 um 22:42 Uhr

@Fayence Die mit dem "Dagegen" nicht - nur die netten... :-)

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