W.A.F. LogoSeminare

Mitbestimmung bei Einstellung - was gehört dazu?

K
kathinka
Jan 2018 bearbeitet

Was ist bei Einstellungen alles mitbestimungspflichtig? Kann einer Einstellung zwar im Grundsatz zugestimmt werden, aber z.B. nicht bei der Arbeitszeit? (Unser AG strebt statt der 40 Std. in der Pflege ein nur noch 30 Std. Arbeitszeit an.)

5.21403

Community-Antworten (3)

L
Lotte

18.10.2006 um 21:15 Uhr

Kathinka, die Vereinbarung der AZ im AV ist Individualrecht und ohne MBR. Aber vielleicht ließe sich über BetrVG § 99 (2) Punkt 3 in dem Sinne etwas machen, dass die Einstellung einer 30 h Kraft eine Benachteiligung für die Anderen ist, da diese dann mehr Arbeitsverdichtung auffangen müssen. Aber dieser Schritt will gut überlegt sein, denn es könnte dabei herauskommen, dass dann eben erstmal keiner eingestellt wird.

Vielleicht solltet Ihr mal Eure Rechte nach BetrVG § 92 einfordern.

K
kathinka

20.10.2006 um 16:01 Uhr

Danke Lotte, Deine Antwort hilft mir schon. Das Problem ist wirklich, daß wir zwar im Tarifvertrag eine Vollzeitbeschäftigung von 40 Std. vereinbart haben, aber unser Arbeitgeber bietet eine solche gar nicht mehr an. Nicht nur, daß diese Neueingestellten dann orientiert werden mit dem Zusatz im AV- bis zur Vollzeit nach oben offen- zu vereinbaren, sie arbeiten dann auch regelmäßig länger als 30 Std. in der Woche, das ist schon objektiv im ND so, da wir 5 Nächte hinterenander eingesetzt sind. Beendet eine 40 Std.-Kraft ihr AV, so schafft der AG arbeitszeimäßig keinen Ersatz.

K
Kölner

21.10.2006 um 23:24 Uhr

@Kathinka Ich verstehe Deine Aussagen nicht so ganz...dennoch wäre die Frage, ob der AG - je nachdem wie dieser ominöse "Zusatz im AV" im Original lautet - sich nicht ganz legal nach dem § 105 GewO und ggf. dem § 12 TzBfG verhält. Es sieht nmicht schlecht aus für ihn...

Ihre Antwort