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BV- Handyverbot am Arbeitsplatz

B
bitsch
Okt 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wer hat schon mal ein BV über Handyverbot am Arbeitsplatz verfasst . Ich bräuchte da mal einen Vordruck um mich da reinzuarbeiten. Hab im moment keine richtige Idee wie ich da anfangen soll.

MFG

Uwe

63007

Community-Antworten (7)

M
Moreno

24.10.2018 um 13:53 Uhr

Warum willst du das? So eine BVist doch wohl eher im Interesse des Arbeitgebers!

I
ickederdicke

24.10.2018 um 14:23 Uhr

Eventuell findest du Inder Sammlung der Hans Böckler Stiftung etwas

C
celestro

24.10.2018 um 14:46 Uhr

Aus wievielen Zeilen soll die bestehen ?

§ 1 ... das Handy am Arbeitsplatz zu benutzen ist untersagt

Ende ?

B
BRSteiner

24.10.2018 um 14:50 Uhr

Hallo, wir haben das Handyverbot mit in die Bv-Betriebsordnung aufgenommen.

B
BRSteiner

24.10.2018 um 14:55 Uhr

Betriebsfremde Betätigungen

  1. Die Erledigung privater Tätigkeiten während der Arbeitszeit ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, der/die Vorgesetzte hat diese konkret bezeichneten Tätigkeiten ausdrücklich gestattet.

  2. Auf dem Betriebsgelände ist politische Betätigung während und außerhalb der betrieblichen Arbeitszeiten verboten.

  3. Versammlungen im Betrieb sind nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.

  4. Private Telefonate und die Nutzung von Mobiltelefonen sind nur in dringenden Fällen zulässig. Die Nutzung des betrieblichen Internet ist für private Zwecke nur innerhalb der Pausen gestattet.

So haben wir es in der Betriebsordnung stehen.

B
bitsch

24.10.2018 um 15:18 Uhr

wir haben eine alte BV(25J) aber das ist total überaltet und um unsere MA nochmals zu sensibilisieren möchte ich eine etwas genauer definierte BV verfassen. Da in letzter Zeit öfters Abmahnungen wegen Handybenutzung wärend der Arbeitszeit.

K
kratzbürste

24.10.2018 um 15:58 Uhr

Der AG zahlt einen bestimmten Stundensatz und kann dafür erwarten, daß er auch Arbeitsleistung für eine Stunde bekommt und eben nicht nur für 50 Minuten und für die restlichen 10 min hat der AN private Dinge erledigt. Aber bei Arbeitsunterbrechungen sehe ich keinen Grund, dem AN das telefonieren zu untersagen. Da kann eine BV durchaus sinnvoll sein. Aber ein Muster habe ich auch nicht.

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