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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Handyverbot am Arbeitsplatz ??

D
dega
Jan 2018 bearbeitet

Handyverbot am Arbeitsplatz, kann der Arbeitgeber dieses verbieten?

6.766024

Community-Antworten (24)

P
paula

14.08.2006 um 13:02 Uhr

das kann man nicht pauschal so sagen. einem verkäufer der vor einem kunden steht kann ich es wohl als arbeitgeber genau für diesen fall verbieten. ansonsten würde ich hier nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht sehen

M
Mona-Lisa

14.08.2006 um 13:08 Uhr

dega, gib mal bei "Stichwort oder Problem suchen" Handyverbot am Arbeitsplatz ein. Dieses Thema wurde schon mal diskutiert.

L
Lotte

14.08.2006 um 13:17 Uhr

"Handyverbot am Arbeitsplatz, kann der Arbeitgeber dieses verbieten?"

Ein Handyverbot verbieten?? Also alle ran an die Handys

F
foxi

14.08.2006 um 13:26 Uhr

@Lotte ..gut aufgepaßt @all ..wir hatten das gleiche Problem..aber trotzdem einfach für uns, Lebensmittel verarbeitender technischer Betrieb:

  1. aus Hygienegründen telefonieren nicht akzeptierbar
  2. wegen Funkstörung empfindlicher Geräte nicht akzeptierbar ..nicht eingeschaltet in der Kleidung tragen kein Problem ! ..aber es muß wohl jeder Betrieb anders beurteilt werden.. Gruß, foxi
M
Mona-Lisa

14.08.2006 um 13:35 Uhr

@foxi, Lotte passt immer auf wie ein "Schiesshund"!

Aber, wenn das private Handy nicht eingeschaltet ist, warum schleppt ihr das Teil dann mit euch rum?

K
Kölner

14.08.2006 um 13:51 Uhr

@Mona-Lisa So wie Du von dem Knochen redest, besitzt Du bestimmt gar keines!

M
Mona-Lisa

14.08.2006 um 14:01 Uhr

@Kölner, hab ich, hab ich nicht, hab ich, hab ich nicht, hab ich....... such`s dir aus!

R
Rollie

14.08.2006 um 14:12 Uhr

@Kölner,

soll ich Dir ihre Nummer geben ? :-)

(Mona-Lisa, bitte nicht hauen ggg )

M
Mona-Lisa

14.08.2006 um 14:21 Uhr

@Rollie, Feigling, Feigling!!!!! ;-)))

R
Rollie

14.08.2006 um 14:24 Uhr

@Mona-Lisa,

he he, nicht so frech, sonst ruf ich Dich an :-)))

M
Mona-Lisa

14.08.2006 um 14:27 Uhr

@Rollie, typisch Mann! Immer nur leere Drohungen!!!! :-)))

B
betriebsratten

14.08.2006 um 18:29 Uhr

Wird aus einem anderen Grund gerne erlassen: werksspionage

Fotohandys...

W
wölfchen

15.08.2006 um 10:33 Uhr

Mal wieder nach aller Flachserei eine Meldung zum Thema: bei uns sind die Dinger noch nicht verboten, aber wenn ich AG wäre, würde ich sie verbieten! Es gibt da einige MA, die die Dinger ständig am Ohr haben, oder SMS verschicken und empfangen. Das geht aber letztendlich auf die Knochen der anderen MA, die währenddessen für den Telefonierer mit arbeiten müssen. Wir sind da schon echt am überlegen, ob wir nicht im Interesse der MA ohne Handy eine BV vorschlagen, welche die Handynutzung nicht gerade verbietet, aber doch drastisch einschränkt. Immerhin ist Arbeits - und nicht Kommunikationszeit.

M
Mona-Lisa

15.08.2006 um 10:55 Uhr

@wölfchen, auch flachsen muss mal sein ;-)) Vor allem, wenn man so boshaft wie Rollie ist! Ich bin nicht unbedingt der Meinung, dass wegen der Handys eine BV abgeschlossen werden muss. Wie willst du sie "drastisch einschränken"? Entweder der MA darf während der Arbeitszeit mit privatem Handy telefonieren, oder nicht. Es kann nur diese 2 Möglichkeiten geben. Ein "bisschen" erlauben, geht ja wohl nicht. Für die, die diesen Unsinn am Arbeitsplatz nicht praktizieren, ist es aber wirklich eine Zumutung! Ein Aushang (auch vom BR unterschrieben!), mit entsprechender Verteilung in allen Abteilungen hat bei uns super gewirkt! Privathandys während der AZ sind verboten! Mittlerweile sind einige auf die Idee gekommen, das Verbot mit Head-Set`s zu umgehen, was gründlich schiefging, da die Arbeitssicherheit nicht mitspielte!

W
wölfchen

15.08.2006 um 11:23 Uhr

@ Mona-Lisa Ich habe ja gar nix gegen Flachserei, sieht das etwa so aus? Eine BV könnte, wohlgemerkt könnte (bin ja noch in der Nachdenkphase) vielleicht die Handynutzung in der Pause gestatten. Alles andere, da gebe ich Dir recht, ist wie "ein bischen schwanger". Schönen Tag noch allesamt, vom wölfchen

M
Mona-Lisa

15.08.2006 um 11:32 Uhr

@wölfchen, in der Nachdenkphase ;-) ....Privathandys während der AZ sind verboten..... , heisst nichts anderes, als: Vor der AZ, während der Pausen, nach der AZ, kann der AN telefonieren, bis ihm die Ohren glühen, oder die Finger wund sind!

L
Lotte

15.08.2006 um 12:34 Uhr

wölfchen, (ebenfalls in der Nachdenkzeit ;-) ) welche Handhabe sollte der AG auch haben, mir das Handyieren in der Pause zu verbieten? Dafür, da gebe ich Moni-Lisi vollkommen recht, braucht's keine BV.

K
Kölner

15.08.2006 um 19:02 Uhr

@wölfchen Ein Verbot kann der AG alleine - ohne Beteiligung und MBR des BR - bestimmen! Erst wenn er das Verbot ausdifferenziert, hat der BR ein MBR und kann seine MBR wahrnehmen und ganz vielleicht auch eine BV mit dem AG vereinbaren.

W
wölfchen

15.08.2006 um 21:33 Uhr

Danke an alle, Eure Anregungen werden mir das Nachdenken enorm erleichtern. (soll aber nicht heißen, dass jetzt hier Schluß und Ende sein muß - die Debatte kann ruhig noch weitergehen)

L
Lotte

15.08.2006 um 21:39 Uhr

Kölner, und was soll dann in der ganz vielleichten BV stehen? "Der AN darf 5 SMS schreiben und 10 Minuten Handyieren? ;-) Halte es für mehr als schwierig, hier allgemeine Regeln aufzustellen jenseits eines grundsätzlichen Verbots.

K
Kölner

15.08.2006 um 22:28 Uhr

@Lotte Vorschlag für die BV: Das Problem wird sein, zu entscheiden, wann diejenige Nutzerin auf dem Handy Dinge (z.B. per sms) empfangen muss, die Ihr Überleben sichern. Dann wäre ein solches Verbot ziemlich unsinnig und mitunter lebensgefährlich.

L
Lotte

16.08.2006 um 12:04 Uhr

Kölner, und was sollten das für überlebensnotwendige SMS sein? So nach dem Motto: Wenn sie Ihr Levomepromazin nicht zur gewohnten Zeit einnehmen, wird das Überleben Ihrer Kollegen gefährdet, Fremdaggressionen mit tödlichen Folgen könnten die Konsequenz sein.

K
Kölner

16.08.2006 um 14:30 Uhr

@Lotte Inhalt der SMS: "Einatmen, Ausatmen"

N
nicki

17.08.2006 um 23:35 Uhr

hallo, in unserem Werk gibt es eine Arbeitsordnung und in dieser ist beschrieben, dass private Dinge" die nicht zur arbeit benötigt werden" im Werk nichts zu suchen haben. Wer gegen diese Arbeitsordnung verstößt kann mit einer Verwarnung rechnen.

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