Erstellt am 14.08.2006 um 11:02 Uhr von paula
das kann man nicht pauschal so sagen. einem verkäufer der vor einem kunden steht kann ich es wohl als arbeitgeber genau für diesen fall verbieten. ansonsten würde ich hier nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht sehen
Erstellt am 14.08.2006 um 11:08 Uhr von Mona-Lisa
dega,
gib mal bei "Stichwort oder Problem suchen" Handyverbot am Arbeitsplatz ein. Dieses Thema wurde schon mal diskutiert.
Erstellt am 14.08.2006 um 11:17 Uhr von Lotte
"Handyverbot am Arbeitsplatz, kann der Arbeitgeber dieses verbieten?"
Ein Handyverbot verbieten?? Also alle ran an die Handys
Erstellt am 14.08.2006 um 11:26 Uhr von foxi
@Lotte
..gut aufgepaßt
@all
..wir hatten das gleiche Problem..aber trotzdem einfach für uns,
Lebensmittel verarbeitender technischer Betrieb:
1. aus Hygienegründen telefonieren nicht akzeptierbar
2. wegen Funkstörung empfindlicher Geräte nicht akzeptierbar
..nicht eingeschaltet in der Kleidung tragen kein Problem !
..aber es muß wohl jeder Betrieb anders beurteilt werden..
Gruß, foxi
Erstellt am 14.08.2006 um 11:35 Uhr von Mona-Lisa
@foxi,
Lotte passt immer auf wie ein "Schiesshund"!
Aber, wenn das private Handy nicht eingeschaltet ist, warum schleppt ihr das Teil dann mit euch rum?
Erstellt am 14.08.2006 um 11:51 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
So wie Du von dem Knochen redest, besitzt Du bestimmt gar keines!
Erstellt am 14.08.2006 um 12:01 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
hab ich, hab ich nicht, hab ich, hab ich nicht, hab ich.......
such`s dir aus!
Erstellt am 14.08.2006 um 12:12 Uhr von Rollie
@Kölner,
soll ich Dir ihre Nummer geben ? :-)
(Mona-Lisa, bitte nicht hauen ggg )
Erstellt am 14.08.2006 um 12:21 Uhr von Mona-Lisa
@Rollie,
Feigling, Feigling!!!!! ;-)))
Erstellt am 14.08.2006 um 12:24 Uhr von Rollie
@Mona-Lisa,
he he, nicht so frech, sonst ruf ich Dich an :-)))
Erstellt am 14.08.2006 um 12:27 Uhr von Mona-Lisa
@Rollie,
typisch Mann! Immer nur leere Drohungen!!!! :-)))
Erstellt am 14.08.2006 um 16:29 Uhr von betriebsratten
Wird aus einem anderen Grund gerne erlassen: werksspionage
Fotohandys...
Erstellt am 15.08.2006 um 08:33 Uhr von wölfchen
Mal wieder nach aller Flachserei eine Meldung zum Thema: bei uns sind die Dinger noch nicht verboten, aber wenn ich AG wäre, würde ich sie verbieten! Es gibt da einige MA, die die Dinger ständig am Ohr haben, oder SMS verschicken und empfangen. Das geht aber letztendlich auf die Knochen der anderen MA, die währenddessen für den Telefonierer mit arbeiten müssen. Wir sind da schon echt am überlegen, ob wir nicht im Interesse der MA ohne Handy eine BV vorschlagen, welche die Handynutzung nicht gerade verbietet, aber doch drastisch einschränkt. Immerhin ist Arbeits - und nicht Kommunikationszeit.
Erstellt am 15.08.2006 um 08:55 Uhr von Mona-Lisa
@wölfchen,
auch flachsen muss mal sein ;-)) Vor allem, wenn man so boshaft wie Rollie ist!
Ich bin nicht unbedingt der Meinung, dass wegen der Handy`s eine BV abgeschlossen werden muss.
Wie willst du sie "drastisch einschränken"? Entweder der MA darf während der Arbeitszeit mit privatem Handy telefonieren, oder nicht. Es kann nur diese 2 Möglichkeiten geben. Ein "bisschen" erlauben, geht ja wohl nicht.
Für die, die diesen Unsinn am Arbeitsplatz nicht praktizieren, ist es aber wirklich eine Zumutung!
Ein Aushang (auch vom BR unterschrieben!), mit entsprechender Verteilung in allen Abteilungen hat bei uns super gewirkt! Privathandy`s während der AZ sind verboten!
Mittlerweile sind einige auf die Idee gekommen, das Verbot mit Head-Set`s zu umgehen, was gründlich schiefging, da die Arbeitssicherheit nicht mitspielte!
Erstellt am 15.08.2006 um 09:23 Uhr von wölfchen
@ Mona-Lisa
Ich habe ja gar nix gegen Flachserei, sieht das etwa so aus?
Eine BV könnte, wohlgemerkt könnte (bin ja noch in der Nachdenkphase) vielleicht die Handynutzung in der Pause gestatten. Alles andere, da gebe ich Dir recht, ist wie "ein bischen schwanger".
Schönen Tag noch allesamt, vom wölfchen
Erstellt am 15.08.2006 um 09:32 Uhr von Mona-Lisa
@wölfchen, in der Nachdenkphase ;-)
....Privathandy`s während der AZ sind verboten..... , heisst nicht`s anderes, als: Vor der AZ, während der Pausen, nach der AZ, kann der AN telefonieren, bis ihm die Ohren glühen, oder die Finger wund sind!
Erstellt am 15.08.2006 um 10:34 Uhr von Lotte
wölfchen, (ebenfalls in der Nachdenkzeit ;-) )
welche Handhabe sollte der AG auch haben, mir das Handyieren in der Pause zu verbieten? Dafür, da gebe ich Moni-Lisi vollkommen recht, braucht's keine BV.
Erstellt am 15.08.2006 um 17:02 Uhr von Kölner
@wölfchen
Ein Verbot kann der AG alleine - ohne Beteiligung und MBR des BR - bestimmen! Erst wenn er das Verbot ausdifferenziert, hat der BR ein MBR und kann seine MBR wahrnehmen und ganz vielleicht auch eine BV mit dem AG vereinbaren.
Erstellt am 15.08.2006 um 19:33 Uhr von wölfchen
Danke an alle, Eure Anregungen werden mir das Nachdenken enorm erleichtern.
(soll aber nicht heißen, dass jetzt hier Schluß und Ende sein muß - die Debatte kann ruhig noch weitergehen)
Erstellt am 15.08.2006 um 19:39 Uhr von Lotte
Kölner,
und was soll dann in der ganz vielleichten BV stehen? "Der AN darf 5 SMS schreiben und 10 Minuten Handyieren? ;-)
Halte es für mehr als schwierig, hier allgemeine Regeln aufzustellen jenseits eines grundsätzlichen Verbots.
Erstellt am 15.08.2006 um 20:28 Uhr von Kölner
@Lotte
Vorschlag für die BV:
Das Problem wird sein, zu entscheiden, wann diejenige Nutzerin auf dem Handy Dinge (z.B. per sms) empfangen muss, die Ihr Überleben sichern.
Dann wäre ein solches Verbot ziemlich unsinnig und mitunter lebensgefährlich.
Erstellt am 16.08.2006 um 10:04 Uhr von Lotte
Kölner,
und was sollten das für überlebensnotwendige SMS sein?
So nach dem Motto: Wenn sie Ihr Levomepromazin nicht zur gewohnten Zeit einnehmen, wird das Überleben Ihrer Kollegen gefährdet, Fremdaggressionen mit tödlichen Folgen könnten die Konsequenz sein.
Erstellt am 16.08.2006 um 12:30 Uhr von Kölner
@Lotte
Inhalt der SMS: "Einatmen, Ausatmen"
Erstellt am 17.08.2006 um 21:35 Uhr von nicki
hallo, in unserem Werk gibt es eine Arbeitsordnung und in dieser ist beschrieben, dass private Dinge" die nicht zur arbeit benötigt werden" im Werk nichts zu suchen haben. Wer gegen diese Arbeitsordnung verstößt kann mit einer Verwarnung rechnen.