Erstellt am 18.10.2006 um 16:29 Uhr von harald
der besondere kündigungsschutz läft ab dem tag der einladung zur wahl für die die unterschrieben haben für die mitglieder des wahlvorstandes ab dem moment wo sie gewählt/ernannt wurden. in klein betrieben gibt es andere fristen als in großbetrieben. lasst eure wahl unbedingt von der gewerkschaft begleiten. sonst kann zuviel falsch laufen
Erstellt am 18.10.2006 um 16:44 Uhr von BIKEFREAK
wir haben an die 100 Mitarbeiter!Wie sind die Zeiten?