Arbeitsplatzbeschreibung - z.b nach einer Umgruppierung fordern?
Hallo und einen Schönen guten Tag. Meine Frage. Kann man von seinem Arbeitgeber eine Arbeitsplatz oder Stellenbeschreibung z.b nach einer Umgruppierung fordern.
Danke schon mal im vorraus
Community-Antworten (2)
08.02.2008 um 11:32 Uhr
@rudolfo Stell Dir vor, Du bist als "housekeeper" in Deiner Firma eingestellt. Nach Aufforderung stellt Dein AG Dir folgende Arbeitsplatz-/Stellenbeschreibung aus: Herr G./der Arbeitsplatz eines "housekeeper" umfasst folgende Aufgaben:
- Instandhaltung/Kontrolle der Gebäudetechnik
- eigenständige Reparatur von Kleinstschäden, -defekten
- Auswechseln/Nachfüllen von Verbrauchsartikeln
- Koordination von Aufträgen an Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände
- Erledigung weiterer Arbeitsaufträge
Wäre das hilfreich? Wüsstest Du, ob z.B. das Auswechseln des Zeiterfassungsautomaten zu Deinem Aufgabengebiet gehört oder nicht?
Ich halte solche Beschreibungen durchaus für sinnig - aber es wird sehr unkonkret bleiben...
08.02.2008 um 18:06 Uhr
Fordern Ja, erzwingen nein Stellenbeschreibungen sind nicht verpflichtend
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