Erstellt am 08.02.2008 um 10:32 Uhr von Kölner
@rudolfo
Stell Dir vor, Du bist als "housekeeper" in Deiner Firma eingestellt.
Nach Aufforderung stellt Dein AG Dir folgende Arbeitsplatz-/Stellenbeschreibung aus:
Herr G./der Arbeitsplatz eines "housekeeper" umfasst folgende Aufgaben:
- Instandhaltung/Kontrolle der Gebäudetechnik
- eigenständige Reparatur von Kleinstschäden, -defekten
- Auswechseln/Nachfüllen von Verbrauchsartikeln
- Koordination von Aufträgen an Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände
- Erledigung weiterer Arbeitsaufträge
Wäre das hilfreich?
Wüsstest Du, ob z.B. das Auswechseln des Zeiterfassungsautomaten zu Deinem Aufgabengebiet gehört oder nicht?
Ich halte solche Beschreibungen durchaus für sinnig - aber es wird sehr unkonkret bleiben...
Erstellt am 08.02.2008 um 17:06 Uhr von betriebsratten
Fordern Ja, erzwingen nein
Stellenbeschreibungen sind nicht verpflichtend