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Arbeitsplatzbeschreibung - z.b nach einer Umgruppierung fordern?

R
rudolfo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und einen Schönen guten Tag. Meine Frage. Kann man von seinem Arbeitgeber eine Arbeitsplatz oder Stellenbeschreibung z.b nach einer Umgruppierung fordern.

Danke schon mal im vorraus

4.41902

Community-Antworten (2)

K
Kölner

08.02.2008 um 11:32 Uhr

@rudolfo Stell Dir vor, Du bist als "housekeeper" in Deiner Firma eingestellt. Nach Aufforderung stellt Dein AG Dir folgende Arbeitsplatz-/Stellenbeschreibung aus: Herr G./der Arbeitsplatz eines "housekeeper" umfasst folgende Aufgaben:

  • Instandhaltung/Kontrolle der Gebäudetechnik
  • eigenständige Reparatur von Kleinstschäden, -defekten
  • Auswechseln/Nachfüllen von Verbrauchsartikeln
  • Koordination von Aufträgen an Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände
  • Erledigung weiterer Arbeitsaufträge

Wäre das hilfreich? Wüsstest Du, ob z.B. das Auswechseln des Zeiterfassungsautomaten zu Deinem Aufgabengebiet gehört oder nicht?

Ich halte solche Beschreibungen durchaus für sinnig - aber es wird sehr unkonkret bleiben...

B
betriebsratten

08.02.2008 um 18:06 Uhr

Fordern Ja, erzwingen nein Stellenbeschreibungen sind nicht verpflichtend

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