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Diebstahl in der Firma - öffentliche Bezichtigung des AN durch Aushang des Diebstahls?

A
Albert
Jan 2018 bearbeitet

darf der arbeitgeber den arbeitnehmer öffentlich durch aushang des diebstahls namentlich bezichtigen

3.34804

Community-Antworten (4)

H
huettenwolf

18.10.2006 um 15:11 Uhr

Hi, das halte ich für sehr fragwürdig. Da werden Grundrechte angegriffen. Art. 1 Grundgesetz.

R
rolfo2

18.10.2006 um 15:20 Uhr

Erstens mal gilt jeder solange als unschuldig bis seine Schuld bewiesen ist und auch dann hat der AG kein Recht dies öffentlich bekanntzumachen durch Aushang.

M
Mona-Lisa

18.10.2006 um 17:49 Uhr

@albert, sollte der Diebstahl tatsächlich bewiesen sein, wird der AN sowieso mit einer Kündigung zu rechnen haben (oder schon gekündigt sein).
Dieses "brandmarken" des AG in der Firma würde ich von einem Anwalt klären lassen.

B
Bergmann

19.10.2006 um 09:13 Uhr

Denkt mal an die Gammelfleischskandale-die Namen der Firmen dürfen nicht öffentlich genannt werden ! Und bei denen ist ja ihr Vergehen amtlich !

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