Diebstahl in der Firma - öffentliche Bezichtigung des AN durch Aushang des Diebstahls?
darf der arbeitgeber den arbeitnehmer öffentlich durch aushang des diebstahls namentlich bezichtigen
Community-Antworten (4)
18.10.2006 um 15:11 Uhr
Hi, das halte ich für sehr fragwürdig. Da werden Grundrechte angegriffen. Art. 1 Grundgesetz.
18.10.2006 um 15:20 Uhr
Erstens mal gilt jeder solange als unschuldig bis seine Schuld bewiesen ist und auch dann hat der AG kein Recht dies öffentlich bekanntzumachen durch Aushang.
18.10.2006 um 17:49 Uhr
@albert,
sollte der Diebstahl tatsächlich bewiesen sein, wird der AN sowieso mit einer Kündigung zu rechnen haben (oder schon gekündigt sein).
Dieses "brandmarken" des AG in der Firma würde ich von einem Anwalt klären lassen.
19.10.2006 um 09:13 Uhr
Denkt mal an die Gammelfleischskandale-die Namen der Firmen dürfen nicht öffentlich genannt werden ! Und bei denen ist ja ihr Vergehen amtlich !
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