Aushangpflicht Betriebsvereinbarungen
Müssen Betriebsvereinbarungen an einem öffentlichen Ort (z.B. schwarzes Brett) ausgehängt werden? Falls ja, warum und wer muss dies machen, die Geschäftsleitung oder der Betriebsrat?
Community-Antworten (1)
18.10.2006 um 10:49 Uhr
siehe § 77 Abs 2 Satz 3 BetrVG. Der AG hat an einer geeigneten Stelle auszulegen.
Ich denke, der BR hat ein Interesse daran, dass die BV's bekannt werden. Darum verlassen wir uns jedenfalls nicht darauf, dass der AG eine BV irgendwo und irgendwann auslegt, sondern geben sie unmittelbar nach Abschluss selbst bekannt (heutzutage per Mail)
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