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AG kommt Aushangpflicht nicht nach und BR-Aushang soll abgenommen werden

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DirkK
Nov 2016 bearbeitet

Hallo

Hab da direkt mehrere Fragen:

Unser Betriebsleiter kommt trotz Hinweis auf die entsprechenden §, der Aufforderung nicht nach seine Aushangpflicht zu erfüllen. Es hängt/liegt von seiner Seite weder der Tarifvertrag, GBVs/BVs, AGG oder sonst etwas aus. Kann der BR da selber weitere Massnahmen einleiten und falls "Ja" welche und nach welchem §?

Im letzten Monatsgespräch teilte uns der Betriebsleiter mit, dass er die Weihnachtsfeier von 2011 nicht nachholen werde, da er keinen Grund dafür sehe die Mitarbeiter zu belohnen. Auf unsere Nachfrage nach einem Grund: Ich will das so Daraufhin haben wir einen Aushang an der BR-Pinnwand gemacht und die Mitarbeiter darüber informiert. Nun gab es einen sehr bösen Brief mit der Aufforderung diesen Aushang sofort zu entfernen. Müssen wir das? Enthält doch nichts geheimes und haben den Text noch nicht mal im bösen AG-Ton geschrieben, sondern nur das es halt keine Feier gibt, weil Hr. xyz es nicht möchte und es uns für die MA sehr leid tut.

Gruß Dirk

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Community-Antworten (4)

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gironimo

18.02.2012 um 10:22 Uhr

Der BRhat gegenüber den Arbeitnehmern ein Recht zur Information. Dieses Recht ist ziemlich weitläußig. Es liegt auch im Ermessen des BR die richtige Form der Information zu wählen. Also bleibt Euer Aushang hängen. Fertig.

Ihr könntet natürlich auf dem Rechtsweg den AG dazu bewegen, seine Aushangpflicht zu befolgen. Aber lohnt der Aufwand? Gibt es nicht andere Felder, wo der AG z.B. Mitbestimmungsrechte nicht beachtet oder ähnliches? Da wäre vielleicht ein beserer Ansatzpunkt.

Ich würde zunächst versuchen das Fehlen der vorgeschriebenen Aushänge oder Auslagen ebenfalls in einem Aushang oder vielleicht noch besser in einer Betriebsversammlung zu kritisieren.

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DerAlteHeini

19.02.2012 um 14:32 Uhr

DirkK Das Problem mit der Aushangpflicht dürfte mit Hilfe des Gewerbeaufsichtsamts schnell gelöst sein. Ist der Betriebsleiter überhaupt der Verhandlungspartner des BR? Der Verhandlungspartner ist in der Regel die Geschäftsleitung bzw der AG selbst, also die Person, die für Fehler des Unternehmens auch geradestehen muss. Das solltest du erst einmal klären. Der BR sollte den rechtmäßigen Verhandlungspartner auffordern eine separates „Schwarzes Brett“ anzuschaffen, welches an einem durch Euch festgelegten Platz installiert wird. Weigert sich der rechtmäßige Verhandlungspartner, kann das Arbeitsgericht weiterhelfen.

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Laffo

19.02.2012 um 23:59 Uhr

DirkK

wer hat die Weihnachtsfeier bislang und von welchen Geldern finanziert?

D
DirkK

20.02.2012 um 09:27 Uhr

@Laffo: Unseres Wissens nach die Zentrale.

@gironimo/DerAlteHeine: Danke für die Antworten. Haben mir schon mal sehr weiter geholfen.

Gruß Dirk

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