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Tagesordnung Betriebsversammlung

H
hewikl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Thema: Betriebsversammlung Muss das von der Geschäftsleitung vorgetragene Thema "wirtschaftliche Lage" einen eigenen Tagesordnungspunkt darstellen? Wenn ja, warum und wo ist dies geregelt?

Danke.

2.71002

Community-Antworten (2)

R
rolfo2

18.10.2006 um 15:17 Uhr

Warum nicht ? Üblicherweise sollten alle Themen als Tagesordnung genannt werden, was wollt ihr denn in die Einladung schreiben ( vielleicht Unwichtiges zur wirtschaftlichen Lage). Ist doch Quatsch. Unter Verschiedenes gehts auch nicht, dazu ist das Thema zu wichtig.

H
hewikl

18.10.2006 um 15:26 Uhr

Wir haben uns den Punkt als Unterpunkt zu einem verwandten Thema genannt und sind prompt auf wenig Gegenliebe gestoßen. Es wird behauptet, dass es eine gesetzliche Regelung gäbe. Stimmt das?

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