Wahl bzw. Wählbarkeit bei Kündigung (Schwerbehinderte)
Dürfen schwerbehinderte Kollegen die wegen Schließung eines Bereiches gekündigt wurden, wählen oder auch gewählt werden?
Community-Antworten (1)
17.10.2006 um 20:46 Uhr
Hallo, sie dürfen beides, mit den AV Ende erlischt dann aber das Mandat. Bis dahin kann man seine Kollegen aber vertreten.
mfg Betriebsrat
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