Ausscheiden eines Betriebsratsmitgliedes - was tun wenn kein Mitglied des Minderheitengeschlechts mehr verfügbar?
Hallo, aus unserem örtlichen Betriebsrat (mehr als 3 Mitglieder) ist das letzte Mitglied des Minderheitengeschlechts ausgeschieden und wir haben keine Möglichkeit, eine Vertretung des Minderheitengeschlechts durch Nachrücken von einer Liste entsprechend BetrVG § 15 Nr.2 zu erreichen. Meine Frage: Müssen wir dann Neuwahlen vorziehen und was machen wir, wenn wir noch nicht einmal ausreichend Kandidaten des Minderheitengeschlechts haben?
Community-Antworten (1)
03.09.2009 um 12:06 Uhr
Wenn es keinen Nachrücker für das Minderheitsgeschlecht gibt rückt automatisch ein das nächste Ersatzmitglied nach. Neuwahlen gibt es nicht.
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