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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausscheiden eines Betriebsratsmitgliedes - was tun wenn kein Mitglied des Minderheitengeschlechts mehr verfügbar?

H
hbrujp
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, aus unserem örtlichen Betriebsrat (mehr als 3 Mitglieder) ist das letzte Mitglied des Minderheitengeschlechts ausgeschieden und wir haben keine Möglichkeit, eine Vertretung des Minderheitengeschlechts durch Nachrücken von einer Liste entsprechend BetrVG § 15 Nr.2 zu erreichen. Meine Frage: Müssen wir dann Neuwahlen vorziehen und was machen wir, wenn wir noch nicht einmal ausreichend Kandidaten des Minderheitengeschlechts haben?

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Community-Antworten (1)

R
rolfo

03.09.2009 um 12:06 Uhr

Wenn es keinen Nachrücker für das Minderheitsgeschlecht gibt rückt automatisch ein das nächste Ersatzmitglied nach. Neuwahlen gibt es nicht.

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