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Welcher Nachrücker des Minderheitengeschlechts?

T
thunderelf
Mrz 2017 bearbeitet

Liebes Forum,

wir hatten kürzlich BR-Wahlen und einen 9'er BR. Insgesamt 32 Bewerber und Verhältniswahl (Listenwahl). Nun haben es, wie es auch Vorschrift ist (§15 Abs. 2 BetrVG) 3 Bewerber des Minderheitengeschlechts in den BR geschafft. Damit ist aber das Minderheitengeschlecht der Liste erschöpft und nun stellt sich die Frage, welchen Nachrücker wir nehmen müssen.

Die Liste mit der nächsten Höchstzahl, Platz 10 nach dem Höchstzahlenprinzip, hat an dieser Stelle keinen Wahlbewerber des Minderheitengeschlechts, hat aber noch Nachrücker des Minderheitengeschlechts, diese aber nur auf Platz 26 oder 28 nach dem Höchstzahlenprinzip. Es gibt noch eine Liste welche Kandidaten des Minderheitengeschlechts auf den Plätzen 16 und 24 nach dem Höchstzahlenprinzip hat.

Nun meine Frage:

Platz 26 und 28 oder Platz 16 und 24? Wer hat hier den Vorrang?

Die einen sagen so, die anderen so.

Mit freundlichen Grüßen Thunderelf

2.34406

Community-Antworten (6)

C
celestro

13.03.2017 um 15:50 Uhr

Wenn das Minderheitengeschlecht einer Liste erschöpft ist, geht der Sitz auf eine andere Liste über. Das genau an DIESER Stelle dann keine Person des Minderheitengeschlechtes ist, macht nichts. Also:

"Die Liste mit der nächsten Höchstzahl, Platz 10 nach dem Höchstzahlenprinzip, hat an dieser Stelle keinen Wahlbewerber des Minderheitengeschlechts, hat aber noch Nachrücker des Minderheitengeschlechts, diese aber nur auf Platz 26 oder 28 nach dem Höchstzahlenprinzip."

von dort muß die Person kommen.

G
gironimo

13.03.2017 um 15:52 Uhr

Bei der Wahl einer Liste geht es doch um eine betriebspolitische Aussage. Das Wahlergebnis soll eine betriebspolitische Abbildung des Betriebes wiederspiegeln.

Darum geht es nicht allein um die Überlegung, wo ist die nächste Frau, sondern auch welcher Liste gehört sie an.

Darum stellt sich aus meiner Sicht zunächst die Frage, welche Liste hätte den nächsten Platz errungen. Und dann von dort die nächste Frau.

Um dies entgültig klären zu können, müsstet ihr entweder mehrere Rechtsgutachten einholen oder gleich den Weg zum Gericht gehen.

K
Kölner

13.03.2017 um 16:11 Uhr

Was? Ist das dein Ernst, gironimo?

G
gironimo

13.03.2017 um 16:42 Uhr

Ja ist es.

Ein Königreich für eine andere überzeugende Meinung.

Auch bei der "normalen" Nachrückersituation greift man ja zunächst auf den oder die Nachrückerin der Liste zurück, um das Minderheitengeschlecht aufzufüllen und schaut nicht nach der nächsten Höchstzahl - egal von welcher Liste.

Fitting: (...) wenn die Vorschlagsliste, aus der an sich das Ersatzmitglied zu entnehmen wäre erschöpft ist. In diesem Fall ist zunächst die Liste zu ermitteln, auf die der nächste BR-Sitz entfallen wäre. (...)

B
BrauseBär

13.03.2017 um 17:42 Uhr

„Ein Königreich für eine andere überzeugende Meinung.“

Da deine die einzig Richtige ist, gibt es diese nicht!

Bei dem zweiten Satz im ersten Absatz der Antwort 2 bekomme ich allerdings Bauchweh.

E
Ernsthaft

14.03.2017 um 18:42 Uhr

Wenn man weiß, dass die Sitze bei Listenwahl die Liste und nicht die Personen gewonnen haben, könnte man auch von selbst darauf kommen!

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