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Beschwerde eines Arbeitnehmers - wie ist die Vorgehensweise?

H
Haniball
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ein Mitarbeiter möchte sich bei der zuständigen Stelle beschweren.

Wie ist die Vorgehensweise?? Muß er sich erst nach § 84 BetrVG beim Arbeitgeber beschweren, oder kann er sich auch sofort nach § 85 an den BR wenden??

3.12001

Community-Antworten (1)

T
tamirasun

17.10.2006 um 12:58 Uhr

Hey,

also wir hatten einen Fall vor ein paar Monaten. Die Kollegin hat es paralell gemacht. Ich denke am sinnigsten ist aber die Nutzung des Beschwerderechtes nach § 85 BetrVG. Somit kann der Betriebsrat seinen Teil dazu beitragen. Es ist nicht immer die beste Lösung sich nur bei der zuständigen Stelle zu beschweren. Bei uns könnte dies dazu führen, daß der Vorfall bagatelisiert werden würde. Also mein Rat, erst nach § 85 BetrVG und bei Bedarf paralell die nach § 84BetrVG direkt bei der zuständigen Stelle.

Aber wie gesagt ich glaube das kommt auch ein bißchen auf die Strukturen bei Euch im Betrieb an...

Viel Erfolg

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