Terminvereinbarung über den Kopf des BR´s hinweg durch GF - was tun?
Hallo BR-Forum,
wir haben mal wieder ein Problem. Folgendes, wir haben alle 2 Wochen BR-Sitzung. Unsere GF vereinbart aber fast immer irgendwelche Sitzungen an diesen Tagen, sodass immer BR-Mitglieder ab einer bestimmten Uhrzeit fehlen, auch dann wenn die Sitzung noch nicht zuende ist. Wenn unser BR-Vorsitzender dann mal einen Termin absagen will, dreht der GF am Rad, ist hochbeleidigt - kurz, er spinnt rum. Er holt sich dann immer die durch ihn abkomandierten BR´s in sein Büro und teilt denen seinen Unmut über die Reaktion auf seinen Termin mit. Dauer dieser Gespräche, mindestens 2 Stunden. Die betroffenen BR´s nehmen dann, trotz BR-Sitzung an den Sitzungen des GF teil. Wie können wir gegen dieses Verhalten des GF vorgehen?
Für schnelle Hilfe danken wir im voraus (morgen wollen wir mit dem GF sprechen, dass es so nicht weiter geht)
Monk
Community-Antworten (3)
17.10.2006 um 12:43 Uhr
@Monk Wie wäre es, den GF (schriftlich) zu bitten, es sofort zu unterlassen die BR-Arbeit nicht mehr zu behindern? Zudem würde ich ihm - für seine Planungen - möglichst viele Termine der BR-Sitzungen im Vorfeld mitteilen.
Anschließend sollten die BRMs ins "Gebet" genommen werden...
17.10.2006 um 12:44 Uhr
Hallo...
oh man das klingt ja wirklich heftig. Meiner Meinung nach, ist dies Behinderung der Betriebsratsarbeit. Es ist dem Geschäftsführer ja bekannt, daß ihr alle 2 Wochen Sitzung habt, somit hat er seine Sitzungen so zu planen, daß die Beteiligten auch die Chance haben an der Sitzung des BR´s teilzunehmen. Nach BetrVG ist es ein Gesetzesbruch, wenn ein BR Mitglied nicht an einer Sitzung teilnimmt. ( Grund für das Fehlen sind nur Krank, Urlaub oder Freizeit.)
Laut § 30 BetrVG Randnr. 2 : Gegen den Willen des BR kann der AG die Absetzung der Sitzung allenfalls durch eine einstweilige Verfügung des ARbG erwirken. Um den beiderseitigen Interessen gerecht zu werden, empfiehlt es sich für den BR,. einen festen Sitzungsrythmus-etwa wöchtenlich- festzulegen und dies dem AG mitzuteilen ( was bei Euch ja wohl der Fall ist)
Lies auf jeden Fall mal im BetrVG nach. Meiner Meinung nach ist es wie gesagt Behinderung der Betriebsratsarbeit. Habe hierzu jetzt mal § 78 BetrVG Rdnr. 3: Es genügt alleine eine objektiv feststellbare Beeinträchtigung, ohne dass eine daruaf zielende Absicht vorhanden sien muß. Verstösse werden nach §119 Abs1 Nr. 2 auf Antrag des BR oder der Gew. strafrechtlich verfolgt. Ein Antrag nach § 23 BetrVG Abs 3 kannzusätzlich gestellt werden.
Es ist also eine absolute Lachnummer und Kirremacherei, wenn Euer Arbeitgeber dann hochbeleidigt ist... Er kennt die Gesetze genau so wie Ihr und wenn nicht, schenkt ihm mal ein BetrVG Kommentar und unterstreicht ihm die Stellen.
Viel Erfolg!!
17.10.2006 um 12:59 Uhr
Nicht zu vergessen-BetrVG §37(2) !!
Meine Meinung und Handhabung dazu:außer in wichtigen Notfällen geht BR-Arbeit vor !!
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