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Freigestellt auch als Betriebsratsmitglied?

B
Binchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben

ein Betriebsratsmitglied von uns ist von Ihrer regulären Arbeit von der Geschäftsleitung bis auf weiteres freigestellt worden was bedeutet das jetzt für Ihre Arbeit als Betriebsratsmitglied ?? Danke für Eure Hilfe

Sahnebinchen

4.18207

Community-Antworten (7)

K
Kölner

16.10.2006 um 22:54 Uhr

@Binchen Sie macht dann BR-Arbeit...hat die es gut!

H
Heini

17.10.2006 um 01:24 Uhr

Liegt kein Grund vor, der diese Freistellung begründet, sollte der Betroffene mit der Hilfe eines Fachanwalts dagegen vorgehen. Das Betriebsratsmitglied hat weiterhin das Recht die Betriebsratsarbeit im Betrieb durchzuführen. Selbst bei einem Hausverbot des Arbeitgebers hätte das Betriebsratsmitglied weiterhin das Recht Räumlichkeiten, z.B. das Betriebsratsbüro, und dessen Zuwegungen für die Betriebsratsarbeit aufzusuchen.

R
Ralf-Fossi

17.10.2006 um 02:00 Uhr

Hallo Binchen,

als freigestelltes BR-Mitglied sollte sie sich nun vornehmlich für die Interessen der Arbeitnehmer interessieren und "gute" BR-Arbeit leisten, was sonst? Wenn das BetrVG bzw. das BR-Gremium die Kollegin auserkoren hat und der AG zustimmt, ist das doch ok!?

F
friedrich

17.10.2006 um 10:31 Uhr

Da besteht aber noch jede Menge Klärungsbedarf.

  1. Liegt der Freistellung ein entsprechender BR-Beschluss zu Grunde?
  2. Der AG hat doch wohl nicht von sich aus das BR-Mitglied freigestellt? Alarm!!?

@ Heini, du hast dich wahrscheinlich vielleicht auch von der Fragestellung irritieren lassen oder zufällig einen Volltreffer gelandet?

H
Heini

17.10.2006 um 11:04 Uhr

friedrich, deine Vermutung ist richtig. Ich gehe davon aus, dass bei einer Freistellung von der "regulären" Arbeit durch die Geschäftsleitung, der AG aufgrund einer Ursache den Mitarbeit, ob BR oder nicht, eigenmächtig freistellt.

Bei einer ganztägigen Freistellung für die Betriebsratsarbeit sieht der Weg ein bischen anders aus. Wobei ich davon ausgehe, das ein eventuelles Betriebsratsmitglied die Frage dann auch entsprechend gestellt hätte.

B
Binchen

17.10.2006 um 16:26 Uhr

ok da hab ich mich wohl ein wenig doof ausgedrückt sorry ;-) also sie ist nicht für Betriebsratsarbeit freigestellt worden sondern von ihrem Job warum wieso weshalb ist uns noch nicht mitgeteilt worden , das wäre eine Sache die von der Geschäftsleitung entschieden worden ist , die nicht bei uns im Haus sitzt , da sind wir jedoch dran die Mitarbeiterin hat auch schon kontakt mit der Gewerkschaft aufgenommen es ging also nur im moment darum , ob Sie weiterhin ihre Betriebsratstätigkeit weiterführen kann , oder nicht danke euch binchen

H
Heini

17.10.2006 um 23:57 Uhr

Binchen, dann ist obige Antwort 38091 ja zutreffend.

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