Erstellt am 16.10.2006 um 20:54 Uhr von Kölner
@Binchen
Sie macht dann BR-Arbeit...hat die es gut!
Erstellt am 16.10.2006 um 23:24 Uhr von Heini
Liegt kein Grund vor, der diese Freistellung begründet, sollte der Betroffene mit der Hilfe eines Fachanwalts dagegen vorgehen.
Das Betriebsratsmitglied hat weiterhin das Recht die Betriebsratsarbeit im Betrieb durchzuführen. Selbst bei einem Hausverbot des Arbeitgebers hätte das Betriebsratsmitglied weiterhin das Recht Räumlichkeiten, z.B. das Betriebsratsbüro, und dessen Zuwegungen für die Betriebsratsarbeit aufzusuchen.
Erstellt am 17.10.2006 um 00:00 Uhr von Ralf-Fossi
Hallo Binchen,
als freigestelltes BR-Mitglied sollte sie sich nun vornehmlich für die Interessen der Arbeitnehmer interessieren und "gute" BR-Arbeit leisten, was sonst?
Wenn das BetrVG bzw. das BR-Gremium die Kollegin auserkoren hat und der AG zustimmt, ist das doch ok!?
Erstellt am 17.10.2006 um 08:31 Uhr von friedrich
Da besteht aber noch jede Menge Klärungsbedarf.
1. Liegt der Freistellung ein entsprechender BR-Beschluss zu Grunde?
2. Der AG hat doch wohl nicht von sich aus das BR-Mitglied freigestellt? Alarm!!?
@ Heini,
du hast dich wahrscheinlich vielleicht auch von der Fragestellung irritieren lassen oder zufällig einen Volltreffer gelandet?
Erstellt am 17.10.2006 um 09:04 Uhr von Heini
friedrich,
deine Vermutung ist richtig.
Ich gehe davon aus, dass bei einer Freistellung von der "regulären" Arbeit durch die Geschäftsleitung, der AG aufgrund einer Ursache den Mitarbeit, ob BR oder nicht, eigenmächtig freistellt.
Bei einer ganztägigen Freistellung für die Betriebsratsarbeit sieht der Weg ein bischen anders aus. Wobei ich davon ausgehe, das ein eventuelles Betriebsratsmitglied die Frage dann auch entsprechend gestellt hätte.
Erstellt am 17.10.2006 um 14:26 Uhr von Binchen
ok da hab ich mich wohl ein wenig doof ausgedrückt sorry ;-)
also sie ist nicht für Betriebsratsarbeit freigestellt worden sondern von ihrem Job
warum wieso weshalb ist uns noch nicht mitgeteilt worden , das wäre eine Sache die von der Geschäftsleitung entschieden worden ist , die nicht bei uns im Haus sitzt , da sind wir jedoch dran
die Mitarbeiterin hat auch schon kontakt mit der Gewerkschaft aufgenommen
es ging also nur im moment darum , ob Sie weiterhin ihre Betriebsratstätigkeit
weiterführen kann , oder nicht
danke euch
binchen
Erstellt am 17.10.2006 um 21:57 Uhr von Heini
Binchen,
dann ist obige Antwort 38091 ja zutreffend.