Erstellt am 21.10.2018 um 06:58 Uhr von BRHamburg
Wie soll das in der Praxis funktionieren? Dann müsste jedesmal wenn das Ersatzmitglied nicht nachrückt ein neuer Stellvertreter gewählt werden.
Erstellt am 21.10.2018 um 09:36 Uhr von MaJoK
Das geht nur wenn das Ersatzmitglied zum vollwertigen Mitglied des BR wird und dann zum Stellvertreter gewählt wird,weil der vorherige stellv. BRV sein Amt aufgegeben hat.
Erstellt am 21.10.2018 um 18:25 Uhr von nicoline
Die einfachste Antwort wäre gewesen
NEIN!