Wegen Arbeitsmangel nicht eingesetzt - muß trotzdem die 20-Stunden-Woche bezahlt werden?
Eine unserer Kolleginnen hat einen Vertrag über 20 Arbeitsstunden pro Woche. Sie wird in verschiedenen Geschäftsstellen eingesetzt, sobald einer in Urlaub oder krank ist. Wir haben ein Freizeitkonto, auf dem die Überstunden gesammelt werden. In der Vergangenheit ist es schon öfter vorgekommen, daß sie nicht eingesetzt wurde und es wurde ihr nahegelegt, ihr Freizeitkonto mal langsam aufzubrauchen. Das hat sie auch gemacht. Leider ist sie erst jetzt zu uns gekommen und ich bin mir sicher, daß man nicht dazu gezwungen werden kann, diese Stunden zu nehmen. Sie ruft jede Woche bei zwei Chefs an und fragt nach, ob sie wo sie in der kommenden Woche eingesetzt wird. In diesem Monat hat sie insgesamt erst an drei Tagen gearbeitet! Somit kommt sie niemals auf ihre (im Vertrag festgelegten) Stunden. Was tun? Ich habe jetzt der Geschäftsleitung und den beiden Chefs eine Mail geschrieben und mal nachgefragt, wie die sich das denken. Aber wie sieht es rechtlich aus? Sie stellt ihre Arbeitskraft immer zur Verfügung. Kann sie "bestraft" werden, bloß weil keine Arbeit für sie da ist?
Community-Antworten (2)
16.10.2006 um 21:29 Uhr
@majojon Vielleicht ein Fall von KAPOVAZ gemäß TzBfG?
16.10.2006 um 21:40 Uhr
werwolf,
Du meinst §12 Arbeit auf Abruf im TzBfG?
Manchmal sind diese Abkürzungen...
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