Erstellt am 16.10.2006 um 19:24 Uhr von Lotte
lola,
zum einen ist hier ein interessantes BAG Urteil, welches beschreibt, dass der BR auch bei Mehrarbeit von teilzeitbeschäftigten Kollegen über ihre arbeitsvertraglich vereinbarte AZ hinaus MBR nach §87 haben
http://mein-frei.verdi.de/urteile/zu_einigen_interessanten_urteilen/data/bag_23_7_96
und zum anderen müssen die Kollegen nur Mehrarbeit leisten, wenn berücksichtigungswürdige Interessen des Arbeitnehmers der Mehrarbeit nicht entgegen stehen.
Erstellt am 16.10.2006 um 19:45 Uhr von Kölner
@Lotte
Wenn man/Du dieses Urteil jetzt in einen zeitlichen Zusammenhang mit dem seit 2001 geltenden TzBfG setzt...fällt doch eine Diskrepanz auf, oder?
Erstellt am 16.10.2006 um 20:10 Uhr von Lotte
@Kölner,
aber Du willst ja nicht behaupten, dass es diesem Gesetz in irgendeiner Form zuwider steht?
Schwebt Dir da etwa der §12 (3) vor? Aber ich kann auch im TVöD § 11 keine Regelung finden die das BAG Urteil in Abrede stellen würde ;-)
Erstellt am 17.10.2006 um 16:23 Uhr von Piett
Siehe hierzu verschiedenste Urteile unter
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1086615556505/index.html
Erstellt am 18.10.2006 um 18:14 Uhr von Lotte
Piett,
welches Urteil schwebt Dir da als passend vor? An den Überschriften konnte ich nicht sofort etwas erkennen.
Kölner,
Das Urteil gilt noch, da es sich auf den §87 des BetrVG stützt und AN behandelt, die nicht im Rahmen des § 12 TzBfG angestellt sind. So unser RA.
Lola,
neben der Tatsache, dass der BR bei der Genehmigung des Dienstplans mit im Boot ist, gibt es ein recht frisches Urteil, dass Teilzeitbeschäftigte nur 25% ihrer AZ als Mehrarbeit leisten müssen. Ich sollte das Urteil heute bekommen, aber leider hat unser RA es vergessen. Leider konnte ich es selbst auch nicht ergoogeln, aber wenn ich es habe, denke ich daran, das AktZ hier einzustellen.
Erstellt am 19.10.2006 um 15:50 Uhr von Piett
Hallo Lola,
anbei ein Link der direkt zu Deiner Anfrage passt
http://www.aus-innovativ.de/themen/mehrarbeit_6081.htm
Ich hoffe der hilft Dir weiter
Erstellt am 14.11.2006 um 08:51 Uhr von Lotte
Lola,
lange hat's gedauert, abder heute habe ich das Urteil bekommen, welches sich mit der Mehrarbeit der Teilzeitkräfte befasst:
BAG vom 7.12.2005, 5 AZR 535/04