hallo an alle.
inwieweit dürfen Teilzeitbeschäftigte zu Mehrarbeit verpflichtet werden ?
Die betroffene MA ist alleinerziehend und arbeitet in Teilzeit um Zeit für die Erziehung ihres Kindes zu haben.
Trotz Aufstockung der Arbeitszeit werden weiter zusätzliche Dienste von ihr verlangt.
TVöD-K VKA

Danke , Lola