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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mehrarbeit für Teilzeitbeschäftigte ?

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Lola
Jan 2018 bearbeitet

hallo an alle. inwieweit dürfen Teilzeitbeschäftigte zu Mehrarbeit verpflichtet werden ? Die betroffene MA ist alleinerziehend und arbeitet in Teilzeit um Zeit für die Erziehung ihres Kindes zu haben. Trotz Aufstockung der Arbeitszeit werden weiter zusätzliche Dienste von ihr verlangt. TVöD-K VKA

Danke , Lola

4.87207

Community-Antworten (7)

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Lotte

16.10.2006 um 21:24 Uhr

lola, zum einen ist hier ein interessantes BAG Urteil, welches beschreibt, dass der BR auch bei Mehrarbeit von teilzeitbeschäftigten Kollegen über ihre arbeitsvertraglich vereinbarte AZ hinaus MBR nach §87 haben http://mein-frei.verdi.de/urteile/zu_einigen_interessanten_urteilen/data/bag_23_7_96

und zum anderen müssen die Kollegen nur Mehrarbeit leisten, wenn berücksichtigungswürdige Interessen des Arbeitnehmers der Mehrarbeit nicht entgegen stehen.

K
Kölner

16.10.2006 um 21:45 Uhr

@Lotte Wenn man/Du dieses Urteil jetzt in einen zeitlichen Zusammenhang mit dem seit 2001 geltenden TzBfG setzt...fällt doch eine Diskrepanz auf, oder?

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Lotte

16.10.2006 um 22:10 Uhr

@Kölner, aber Du willst ja nicht behaupten, dass es diesem Gesetz in irgendeiner Form zuwider steht?

Schwebt Dir da etwa der §12 (3) vor? Aber ich kann auch im TVöD § 11 keine Regelung finden die das BAG Urteil in Abrede stellen würde ;-)

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Piett

17.10.2006 um 18:23 Uhr

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Lotte

18.10.2006 um 20:14 Uhr

Piett, welches Urteil schwebt Dir da als passend vor? An den Überschriften konnte ich nicht sofort etwas erkennen.

Kölner, Das Urteil gilt noch, da es sich auf den §87 des BetrVG stützt und AN behandelt, die nicht im Rahmen des § 12 TzBfG angestellt sind. So unser RA.

Lola, neben der Tatsache, dass der BR bei der Genehmigung des Dienstplans mit im Boot ist, gibt es ein recht frisches Urteil, dass Teilzeitbeschäftigte nur 25% ihrer AZ als Mehrarbeit leisten müssen. Ich sollte das Urteil heute bekommen, aber leider hat unser RA es vergessen. Leider konnte ich es selbst auch nicht ergoogeln, aber wenn ich es habe, denke ich daran, das AktZ hier einzustellen.

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Piett

19.10.2006 um 17:50 Uhr

Hallo Lola,

anbei ein Link der direkt zu Deiner Anfrage passt

http://www.aus-innovativ.de/themen/mehrarbeit_6081.htm

Ich hoffe der hilft Dir weiter

L
Lotte

14.11.2006 um 09:51 Uhr

Lola, lange hat's gedauert, abder heute habe ich das Urteil bekommen, welches sich mit der Mehrarbeit der Teilzeitkräfte befasst: BAG vom 7.12.2005, 5 AZR 535/04

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