Erstellt am 16.10.2006 um 15:28 Uhr von packer
moin zecke,
die frage geizt mit details...aber:
ihm mal stecken, daß er damit keinen gültigen beschluß und damit durchaus nicht mit der kostenerstattung der GL zu rechnen ist?
nee, wenn er als BRV so etwas nicht weiß oder ignoriert dann sprecht das mißtrauen gegen ihn aus und wählt einen anderen BRV. der bringt doch das ganze gremium in verruf.
als erste aber immer das gespräch suchen und ihn aufklären...
jeder braucht eine zweite chance... aber wenn der das absichtlich und im besten wissen und gewissen macht, dann würde ich mal mit einem angedachten amtsenthebungverfahren nach §23 BetrVG vor seiner nase wedeln... das zeigt meistens wirkung :)
gruß,
packer
Erstellt am 16.10.2006 um 18:00 Uhr von Kölner
@Zecke, packer
Vielleicht gab/gibt es ja einen "Vorrats-Beschluss" vom letzten BR-Gremium?
Erstellt am 17.10.2006 um 01:12 Uhr von Ralf-Fossi
Hi Zecke,
ich würde im Gremium den Vorschlag machen, Euern BRV auf ein Seminar für BRVs (die gibt es wirklich!) zu entsenden, damit Euer BRV seine Rechte und Pflichten kennenlernt. Der scheint nämlich zur Sorte "Ich, Claudius, Kaiser und Gott" zu gehören und das BetrVG nur vom Hörensagen zu kennen.
Gruß
Ralf-Fossi
Erstellt am 17.10.2006 um 14:44 Uhr von packer
@ kölner
kann durchaus sein und ist auch gängig... aber in diesem fall doch eher abwegig... oder sprichst du das nicht mit deinen kollegenInnen ab, wenn du auf eine schulung fährst?
ich trau dir ja allet zu... wer plörre aus reagenzglasähnlichen behältnissen trinkt... ;)