Weniger BR-Mitglieder als vorgeschrieben - Neuwahl ja oder nein?
Hallo, unser Betriebsrat besteht aus 5 Mitgliedern, jetzt ist der Fall so:
Ein Mitglied ist vor ca 6 wochen komplett zurückgetreten, somit ist eine Person nachgerückt. Allerdings ist diese Person bis auf weiteres Krankgeschrieben und man weiß nicht ob die Person bei uns im Betrieb wieder arbeiten kann. Jetzt ist vor kurzem noch ein Mitglied komplett zurückgetreten und die restlichen Ersatzmitglieder stehen dem Betriebrat nicht mehr zu Verfügung, d.h. der Betriebsrat besteht z.Z nur aus 3 Mitgliedern obwohl wir 95 Mitarbeiter sind.
Muß jetzt ein neuer Betriebrat gewählt werden oder nicht? Wieviel Ersatzmitglieder können überhaupt nachrücken?
Community-Antworten (9)
16.10.2006 um 00:27 Uhr
jogybear01, warum stehen die restlichen Ersatzmitglieder nicht zur Verfügung???
Das Nachrücken von Ersatzmitgliedern ist nicht limitiert!
16.10.2006 um 00:28 Uhr
die Krankheit sagt im ersten momet nix ...der kollege ist solange im BR bis er aus dem Betrieb ausscheidet oder sein Amt niederlegt
so wie ich es nun verstehe habt ihr nur noch 4 BR und keine Nachrücker, wenn das der fall sein sollte müst ihr umgehend die Wahlen Einleiten...und habt bis zur wahl ein Restmandat.....mir fällt aber grade nciht ein wo es im Betr.VG steht must du mal nachlesen
16.10.2006 um 00:33 Uhr
jogybear01 solange Ersatzmitglieder da sind, rücken die nach. Ihr müsst bei einer Betriebsgrösse von 95 Mitarbeitern 5 BR-Mitglieder sein. Wieso seid ihr nur 3? Welches Problem habt ihr mit euren Ersatzmitgliedern?
23.10.2006 um 23:40 Uhr
hallo,
danke erst mal für die Antworten.
Jetzt ist was neues bei uns passiert, ein BR Mitglied ist jetzt auch komplett ausgetreten. Nachdem noch 2 weitere Ersatzmitglieder gefragt worden sind ob die nachrücken möchten haben sie dann doch zugestimmt. Jetzt haben wir das Problem das wir einen BR Vorsitz haben, den kaum ein Mitarbeiter haben möchte. Haben wir als MA die möglichkeit eine Neuwahl des BR`s anzustreben oder nicht, da doch sehr viele MA kein vertrauen zu diesem BR mehr hat.
Für Antworten danke ich schon im vorraus.
24.10.2006 um 02:06 Uhr
@jogybear01 Die MA müssen den BRV auch nicht wählen oder mögen - sie haben ihn ja bereits im Vorfeldd gewählt. Worum geht es Dir eigentlich? Um eine Abwahl des BR?
Und jeder bekommt den BR, den er verdient!
25.10.2006 um 13:39 Uhr
@Kölner,
ja uns gehts um eine Abwahl.
der jetzige 1. Vorsitzender hat die angewohnheit alleingänge zu machen, ohne das der BR informiert ist, dies hat er auch schon in seiner ersten Amtszeit getan, deshalb ist auch schon mal der komplette BR zurückgetreten.Nur leider ist er durch eine Stichwahl wieder reingekommen.
Wichtige Dokumente die gebraucht worden sind waren nicht da weil sie bei diesem BR Mitglied zu Hause waren u.s.w.. Da aber die MA einen Betriebsrat als Vermittler zwischen AG und AN sehen fällt es den meisten schwer diesem BR mit den nacgerückten Ersatzmitgliedern vertrauen aufzubauen.
LG jogybear01
26.10.2006 um 14:04 Uhr
jogybear01,
bei manchen Gremien fragt man sich, was da eigentlich los ist: "Nachdem noch 2 weitere Ersatzmitglieder gefragt worden sind ob die nachrücken möchten haben sie dann doch zugestimmt."
Seit wann werden Ersatzmitglieder gefragt ob sie möchten?
Ich denke ja, dass sie alle die Zustimmungserklärung zu ihrer Kandidatur und zu ihrer Wahl unterschrieben haben...
Bist Du eigentlich BRM oder schaust Dir das nur von außen an? Falls BRM: Wie ist es denn zur Wahl des Vorsitzenden gekommen? Eine Abwahl des BRV ist mit einfacher Mehrheit möglich, aber gibt es denn jemanden, der den Posten übernehmen würde?
26.10.2006 um 21:48 Uhr
@Lotte,
ich war bis vor kurzem selbst Ersatzmitglied im BR, und habe da so einiges selbst mitbekommen.
Jogybear01
26.10.2006 um 22:29 Uhr
Jogybear01, und warum bist Du's nicht mehr?
Verwandte Themen
Aussetzung von Beschlüssen bzw. ewiges Verschieben und bearbeiten eines Tagesordnungspunktes
ÄlterHallo, folgende Situation. Ich habe als BR-Ersatz-Mitglied vor 8 Wochen einen Antrag auf Abwahl des Vorsitzenden gestellt. Diesem Antrag wurde stattgegeben. "... stellt den Antrag auf Abwahl / Neuwahl
Mitarbeiteranzahl von 40 auf 120 gestiegen (Outsourcing) - Wann Neuwahl des BR?
ÄlterUnsere Firma wurde zum 01.01.2007 aus der bestehenden Firma ausgegliedert (Outsourcing) und in eine bereits bestehende Firma eingegliedert. Diese bestehende Firma hatte bis dahin ca. 40 Mitarbeiter un
Neuwahl bei Änderung der Betriebsgröße
ÄlterHallo, nach § 13 BetrVG muss eine Neuwahl erfolgen, wenn die Anzahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Ablaufs von 24 Monaten, vom Tag der Betriebsratswahl an gerechnet, um d
Betiebsübergang 613a rückwirkend - Folgen für die BR-Zusammensetzung
ÄlterEckdaten: übernehmende GmbH 31.12.2010: 33 Mitarbeiter 28.02.2011: 35 Mitarbeiter (estm) Betriebsratsgröße: 3+3 untergehende GmbH 31.12.2010: 38 Mitarbeiter 28.02.2011: 33 Mitarbeiter
Neuwahl bei Veränderung der Belegschaftsgröße
ÄlterHi zusammen, im Internet haben wir was gelesen zum Thema: Neuwahl des Betriebsrats bei Veränderung der Personalstärke Bei uns ist es so, dass wir eventuell in eine solche Regelung reinfallen,