Erstellt am 15.10.2006 um 15:03 Uhr von Heini
Die Frage hast Du dir selber schon beantwortet. Die Zeit in der Betriebsversammlung ist Arbeitszeit und ist vom AG entsprechend zu vergütet. Wird in der Arbeitszeit außerhalb der geplanten Pausen zusätzliche Pausen eingelegt, so muss der AG damit einverstanden sein und ist nicht gezwungen diese Zeiten zu vergüten.
Wird nun eine Betriebsversammlung notwendigerweise für eine Pause außerhalb der üblichen Pausenzeiten unterbrochen, wäre der AG nicht verpflichtet diese Zeit zu vergüten.
Übrigens: ich gehe nicht davon aus, das die Zigarettenpause eine vernünftige Begründung für die notwendige Unterbrechung einer Betriebsversammlung ist.