Der BRV wird persönlich angemacht
Ich bin seit 8 Jahren beim BR. Dieses mal hat das Gremium mich zum BRV gewählt . Vor paar Wochen haben wir mich für br1 angemeldet . Heute hat die PA das mit der Begründung, ich sei schon lange genug beim BR widersprochen. Muss dazu sagen , mein letzter Seminar war 2016. Jetzt hat sich auch der GF zum Wort gemeldet. Zum unterem Tekst: Die Wahl wurde angefochten , da haben wir einen Anwalt von 60 Km Entfernung genommen , weil er uns von der Gewerkschaft empfohlen wurde .
(Sehr geehrter Herr.......,
ich verfolge mit großer Aufmerksamkeit diese Korrespondenz. Kann es sein, dass Sie Ihre Betriebsratsfunktion dazu missbrauchen, sich von Ihren alttäglichen Verpflichtungen am Arbeitsplatz zu entledigen? Kein anderer Grund als dieser kommt für mich in Frage, warum Sie als bereits erfahrenes Betriebsratsmitglied einen Grundlagenkurs besuchen wollen. Auch die durch den BR erfolgte Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts in Hannover erweckt den Verdacht, dass Sie möglichst viel Zeit für die Ausübung Ihrer Betriebsratstätigkeit außerhalb der Firma aufwenden wollen.
Sie würden Ihre Kolleginnen und Kollegen sicher mehr helfen, wenn Sie den zeitlichen Aufwand Ihrer BR Tätigkeit auf ein Minimum reduzieren würden.
Wenn ich Sie richtig einschätze, werden Sie dieses E-Mail nun zur Gewerkschaft tragen um zu klären, ob ich Sie vielleicht bei der Ausübung Ihres Mandats behindern möchte. Das will ich nicht! Ich wünsche mir nur, dass Sie dieses Mandat mit Bedacht ausüben.)
Was mein ihr . Alle Beschlüsse werden von Gremium entschieden . Soll man , kann man ? Danke für eure Beiträge
Community-Antworten (8)
18.10.2018 um 23:33 Uhr
Dein letztes Seminar war 2016. Was war denn das Thema?
18.10.2018 um 23:35 Uhr
Mitbestimmung und Betriebsratshandel.
19.10.2018 um 00:30 Uhr
Also du bist seit 8Jahren im Betriebsrat und machst jetzt das Seminar BR1 zum ersten Mal?
19.10.2018 um 03:21 Uhr
Bedanke dich beim GF für seine Anteilnahme und bestehe auf der Teilnahme an dem Seminar damit du im Interesse der Firma (natürlich) die Interessen der Kollegen gut vertreten kannst und durch fehlendes Wissen keine kostbare Arbeitszeit verloren geht, weil das willst du ja nicht. :) Und dann würde ich oh ein Seminar besuchen, mit dem Thema Behinderung der BR Tätigkeit, natürlich Interessen halber :)
19.10.2018 um 09:54 Uhr
Hallo Juri, am Besten wird es sein, wenn du als Nächstes Betriebsratsvorsitzender Teil I-III besuchen würdest. Da kann dein AG nicht sagen, da du ja neu als BRV gewählt wurdest und dieses Amt eine große Verantwortung beinhaltet. Glg.
19.10.2018 um 11:11 Uhr
Ich würde auch auf BR 1 verzichten und dafür aber gleich 2 Seminare buchen.
Im übrigen ist weder das Schreiben der Personalabteilung noch des Chefs wirklich geeignet, dich an der Teilnahme des Seminars zu hindern.
Woran du (bzw. der BR) denken solltest ist: Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb. Der Chef tut es auch.
19.10.2018 um 12:16 Uhr
Aufgrund deiner 8jährigen Amtszeit als BR-Mitglied kann davon ausgegangen werden, dass du das erforderliche Wissen (du sprichst ja schließlich von BR1, was hier als Betriebsverfassungsrecht Teil 1 interpretiert wird), im Rahmen deiner BR-Tätigkeit erworben hast. Somit kann dein Schulungsanspruch tatsächlich verwirkt sein. Nimm den Rat von Blondy an und lass vom BR die Schulungen für Betriebsratsvorsitzende beschließen. Durch deine kürzlich erfolgte (erstmalige) Wahl zum BR-Vorsitzenden steht hier der Schulungsanspruch außer Frage.
19.10.2018 um 13:25 Uhr
Ich würde hier ehrlich gesagt ganz andere Seminare beschließen. Bei der WAF nennen die sich z.B.:
So nicht! Unfaire Angriffe als BR schlagfertig abwehren Praxis-Seminar für den richtigen Umgang mit Nörglern und Besserwissern
und
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