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Fortbildung - Feiertag?

M
Morgana
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wenn ich zu einer mehrtätigen Fortbildung fahre (§37Betr.VG) und einer von diesen Tagen ein gesetzlicher Feiertag ist, aber nicht in dem Bundesland, in dem das Seminar stattfindet, bekomme ich den Feiertag dann in frei wieder, oder ist es persönliches Pech? schon mal Danke für Eure Antworten!

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Community-Antworten (3)

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rolfo2

13.10.2006 um 16:19 Uhr

Das ist dann genauso wie wenn du am Sonntag Seminarbeginn hast und anreist. Ist keine Arbeitszeit, also Pech für dich.

B
BRistgut

14.10.2006 um 03:33 Uhr

... und wenn Du ausnahmsweise am Sonntag arbeitest, weil es die Auftragssituation verlangt. Dann ist das auch Pech? Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass der Tag hergeschenkt werden muss.

BRistgut

P
packer

16.10.2006 um 16:51 Uhr

hallo morgana,

den tag bekommst du nicht wieder... aber das als pech zu begreifen finde ich nicht zutreffend. du lernst etwas für dich und deine kollegen. dafür hast du zugang zu kompetenten referenten und musst noch nicht einmal etwas dafür bezahlen... um aber mal auf den kern des lockenhundes zu kommen: du bekleidest ein sogenanntes ehrenamt und das wird unter anderem hierdurch definiert: hauptmotiv des freiwilligen engagements ist das bedürfnis der bürgerInnen zur gesellschaftlichen mitgestaltung (wenigstens oder gerade im kleinen)...

also seht die vorteile und sch... auf die kleinen nachteile sofern sie sich aus unserer art der arbeit ergeben.

gruß, packer

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