Erstellt am 03.05.2005 um 12:15 Uhr von Betriebsrat
Ich könnte mir vorstellen, das man diesen Test mit § 94 BetrVg in verbindung bringen kann. Es kommt auf einen versuch an sich zu beteiligen. Es ist im dem § ja die Rede von Personalfragebogen, Formularverträge oder Beurteilungsgrundsätze. Das schoießt so einen Test mit ein. Bei Nichteinigung Einigungsstelle siehe § 76 BetrVG.
mfg