Mitbestimmungsrechte bei Einstellugstest
Hi zusammen, haben BR oder GBR ein Mitbestimmungsrecht zum Ablauf eines Einstellungstests für Azubis?
Community-Antworten (1)
03.05.2005 um 14:15 Uhr
Ich könnte mir vorstellen, das man diesen Test mit § 94 BetrVg in verbindung bringen kann. Es kommt auf einen versuch an sich zu beteiligen. Es ist im dem § ja die Rede von Personalfragebogen, Formularverträge oder Beurteilungsgrundsätze. Das schoießt so einen Test mit ein. Bei Nichteinigung Einigungsstelle siehe § 76 BetrVG.
mfg
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