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Anspruch auf Übernahme - als stellvertr. JAV?

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manny
Nov 2016 bearbeitet

Habe ich als stellvertr. JAV auch ein Anspruch auf Übernahme?

5.132012

Community-Antworten (12)

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rolfo2

12.10.2006 um 15:44 Uhr

Normal nein, ausser du hast das Amt schon ausgeführt, dann kannst du die Übernahme beantragen

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manny

12.10.2006 um 19:54 Uhr

Also ich bin jetzt schon seit zwei Jahren stellvertr. JAV. Hab halt auch an den Sitzungen und so weiter teilgenommen. Ich bin im Januar fertig mit meiner Ausbildung. Könnte ich unter den Voraussetzungen Übernahme beantragen?

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Mona-Lisa

12.10.2006 um 20:26 Uhr

@manny, im § 78a (2) BetrVG Fitting kannst du nachlesen, dass du die Übernahme beantragen musst.

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manny

12.10.2006 um 21:25 Uhr

@mona-lisa

Danke für die schnelle Antwort. Gelte ich denn auch als Stellvertreter als komplettes Mitglied?

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Lotte

12.10.2006 um 21:30 Uhr

manny, Däubler schreibt unter § 78a, BetrVG, RN 7 "Auch Ersatzmitglieder fallen, soweit sie nicht ohnehin endgültig nachrücken, unter die Vorschrift, wenn sie vertretungsweise für ein ordentliches Mitglied der geschützten Betriebsverfassungsorgane tätig werden"

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Mona-Lisa

12.10.2006 um 21:31 Uhr

Mann, Lotte! warst wieder schneller.....

L
Lotte

12.10.2006 um 21:35 Uhr

Monchen, ich sach nur "Catch me if you can" ;-))

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Mona-Lisa

12.10.2006 um 21:38 Uhr

Lotte, .........doch ein Biest! :-))

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manny

12.10.2006 um 21:57 Uhr

Danke schön, dann siehts ja für mich doch gar nicht so schlecht aus.

Gibt es auch irgendeinen Paragraphen, der sich auf das mit den Ersatzmitgliedern bezieht oder ist das dann einfach nur eine Ableitung aus anderen?

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Mona-Lisa

12.10.2006 um 22:09 Uhr

Hallo????? manny, hast du Lottes Beitrag nicht gelesen?

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manny

12.10.2006 um 22:44 Uhr

@mona-lisa

Doch hab ich. Hab nur nach dem genauen Wortlaut gesucht. Hab ihn aber jetzt dank Lottes Hilfe gefunden. Danke noch einmal.

M
Mona-Lisa

12.10.2006 um 22:47 Uhr

@manny, wer suchet, der findet...........

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