Anspruch auf Übernahme - als stellvertr. JAV?
Habe ich als stellvertr. JAV auch ein Anspruch auf Übernahme?
Community-Antworten (12)
12.10.2006 um 15:44 Uhr
Normal nein, ausser du hast das Amt schon ausgeführt, dann kannst du die Übernahme beantragen
12.10.2006 um 19:54 Uhr
Also ich bin jetzt schon seit zwei Jahren stellvertr. JAV. Hab halt auch an den Sitzungen und so weiter teilgenommen. Ich bin im Januar fertig mit meiner Ausbildung. Könnte ich unter den Voraussetzungen Übernahme beantragen?
12.10.2006 um 20:26 Uhr
@manny, im § 78a (2) BetrVG Fitting kannst du nachlesen, dass du die Übernahme beantragen musst.
12.10.2006 um 21:25 Uhr
@mona-lisa
Danke für die schnelle Antwort. Gelte ich denn auch als Stellvertreter als komplettes Mitglied?
12.10.2006 um 21:30 Uhr
manny, Däubler schreibt unter § 78a, BetrVG, RN 7 "Auch Ersatzmitglieder fallen, soweit sie nicht ohnehin endgültig nachrücken, unter die Vorschrift, wenn sie vertretungsweise für ein ordentliches Mitglied der geschützten Betriebsverfassungsorgane tätig werden"
12.10.2006 um 21:31 Uhr
Mann, Lotte! warst wieder schneller.....
12.10.2006 um 21:35 Uhr
Monchen, ich sach nur "Catch me if you can" ;-))
12.10.2006 um 21:38 Uhr
Lotte, .........doch ein Biest! :-))
12.10.2006 um 21:57 Uhr
Danke schön, dann siehts ja für mich doch gar nicht so schlecht aus.
Gibt es auch irgendeinen Paragraphen, der sich auf das mit den Ersatzmitgliedern bezieht oder ist das dann einfach nur eine Ableitung aus anderen?
12.10.2006 um 22:09 Uhr
Hallo????? manny, hast du Lottes Beitrag nicht gelesen?
12.10.2006 um 22:44 Uhr
@mona-lisa
Doch hab ich. Hab nur nach dem genauen Wortlaut gesucht. Hab ihn aber jetzt dank Lottes Hilfe gefunden. Danke noch einmal.
12.10.2006 um 22:47 Uhr
@manny, wer suchet, der findet...........
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