Erstellt am 12.10.2006 um 13:44 Uhr von rolfo2
Normal nein, ausser du hast das Amt schon ausgeführt, dann kannst du die Übernahme beantragen
Erstellt am 12.10.2006 um 17:54 Uhr von manny
Also ich bin jetzt schon seit zwei Jahren stellvertr. JAV. Hab halt auch an den Sitzungen und so weiter teilgenommen. Ich bin im Januar fertig mit meiner Ausbildung. Könnte ich unter den Voraussetzungen Übernahme beantragen?
Erstellt am 12.10.2006 um 18:26 Uhr von Mona-Lisa
@manny,
im § 78a (2) BetrVG Fitting kannst du nachlesen, dass du die Übernahme beantragen musst.
Erstellt am 12.10.2006 um 19:25 Uhr von manny
@mona-lisa
Danke für die schnelle Antwort. Gelte ich denn auch als Stellvertreter als komplettes Mitglied?
Erstellt am 12.10.2006 um 19:30 Uhr von Lotte
manny,
Däubler schreibt unter § 78a, BetrVG, RN 7
"Auch Ersatzmitglieder fallen, soweit sie nicht ohnehin endgültig nachrücken, unter die Vorschrift, wenn sie vertretungsweise für ein ordentliches Mitglied der geschützten Betriebsverfassungsorgane tätig werden"
Erstellt am 12.10.2006 um 19:31 Uhr von Mona-Lisa
Mann, Lotte!
warst wieder schneller.....
Erstellt am 12.10.2006 um 19:35 Uhr von Lotte
Monchen,
ich sach nur "Catch me if you can" ;-))
Erstellt am 12.10.2006 um 19:38 Uhr von Mona-Lisa
Lotte,
.........doch ein Biest! :-))
Erstellt am 12.10.2006 um 19:57 Uhr von manny
Danke schön, dann siehts ja für mich doch gar nicht so schlecht aus.
Gibt es auch irgendeinen Paragraphen, der sich auf das mit den Ersatzmitgliedern bezieht oder ist das dann einfach nur eine Ableitung aus anderen?
Erstellt am 12.10.2006 um 20:09 Uhr von Mona-Lisa
Hallo?????
manny, hast du Lottes Beitrag nicht gelesen?
Erstellt am 12.10.2006 um 20:44 Uhr von manny
@mona-lisa
Doch hab ich. Hab nur nach dem genauen Wortlaut gesucht. Hab ihn aber jetzt dank Lottes Hilfe gefunden. Danke noch einmal.
Erstellt am 12.10.2006 um 20:47 Uhr von Mona-Lisa
@manny,
wer suchet, der findet...........