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Ersatz der Zustimmung des Betriebsrates bei Einstellung von außen - wie kann der BR argumentieren?

P
PM
Jan 2018 bearbeitet

Bei einem drohenden Stellenabbau (ca. 300 von 640) verweigert der Betriebsrat die Zustimmung zu einer Einstellung von außen. Es liegt eine interne Bewerbung vor. Der Arbeitgeber möchte den internen Bewerber nicht. Wie argumentiert der Betriebsrat so, dass die Chance besteht, Einstellungen von außen zu verhindern, vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen?

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Community-Antworten (11)

M
merlin

12.10.2006 um 09:40 Uhr

Mal vorab: Womit begründet der AG seine Ablehnung des internen Bewerbers? Könnte es sein, daß der die nötigen Qualifikationen nicht hat?

H
hadsf

12.10.2006 um 10:50 Uhr

ein interner ist immer ein externen vorzuziehen. bei einem stellenabbau erst recht, wenn der interne mitarbeiter die benötigte qualifikation nicht hat muss eine qualifizierungs maßnahme erfolgen. denke da hat der AG schlechte karten.

L
Lotte

12.10.2006 um 11:25 Uhr

PM, sag mal, gehörst Du zur AN oder zur AG Seite?

Ramses, wie nagel ich mir denn ein Ei auf die Schiene? ;-))

P
paula

12.10.2006 um 12:13 Uhr

@ramses mit der antwort landest du auch bei kölner an der pinnwand und das psychogramm wird vervollständigt :-))

H
harald

12.10.2006 um 12:30 Uhr

der br kann die zustimmung zu einer einstellung werweigern wenn dadurch mitarbeirn nachteile entstehen oder solche drohen. nach meiner nicht masgeblichen meinung ist es ein nachteil wenn ein interner bewerber nicht genommen wird. jedenfalls muß der ag die zustimmung des betriebsrates vom arbeitsgericht ersetzen lassen. man sollte nicht so schnell klein bei geben. der BR kann sich auch bei einem fachanwalt für arbeitsrecht beraten lassen und den gegebenenfalls ein beschlussverfahren einleiten lassen fals ein arbeitnehmer ohne zustimmung des br eingestellt wird. die kosten trägt der arbeitgeber. richtige beschlussfassung vorausgesetzt.

D
Dana

12.10.2006 um 13:07 Uhr

warum muss der AG sich die Zustimmung vom Gericht ersetzen lassen? Wenn der BR der Kündigung nicht zustimmt, kann doch der AG trotzdem kündigen, die Zustimmungverweigerung hindert ihn doch nicht an seinem Vorhaben, oder?

D
Dana

12.10.2006 um 14:22 Uhr

Ramses II,

klar, du hast natürlich recht, hätte besser lesen sollen. Wer lesen kann, ist klar im vorteil:-)

W
wolle1

12.10.2006 um 14:28 Uhr

Für eine fundierte Antwort wäre wichtig, Fakten zu erfassen:

  1. Sind die Qualifikationen des Internen gleichwertig
  2. Wie wurde die Ablehnung des Internen durch den AG dargestellt
  3. Auf welche Fakten beziehen sich die Aussagen um drohenden Personalabbau um fast 50 %

Auf einer Zusammenfassung dieser Gründe kann dann eine auch einer gerichtlichen Untersuchung standhaltende Bgründung für die Ablehnung konstruiert werden

M
merlin

12.10.2006 um 14:29 Uhr

@ harald, und Du denkst, der AG bekommt die Zustimmung nicht ersetzt? Das möchte ich bezweifeln. Außerdem hat Ramses II recht, bei einer Sozialauswahl im Rahmen der "drohenden" Kündigungen hätte der neue AN vermutlich die schlechteren Karten. (Obwohl mich immer noch die Antwort auf meine ersten beiden Fragen interessieren würde)

M
merlin

12.10.2006 um 14:30 Uhr

Ups, jetzt hab ich mich knapp überschnitten mit Wolle :-)

W
wolle1

12.10.2006 um 14:35 Uhr

no problem, merlin ausserdem soll doppelt genäht ja besser halten :-)

mit kollegialem Gruss wolle1

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