Ersatz der Zustimmung des Betriebsrates bei Einstellung von außen - wie kann der BR argumentieren?
Bei einem drohenden Stellenabbau (ca. 300 von 640) verweigert der Betriebsrat die Zustimmung zu einer Einstellung von außen. Es liegt eine interne Bewerbung vor. Der Arbeitgeber möchte den internen Bewerber nicht. Wie argumentiert der Betriebsrat so, dass die Chance besteht, Einstellungen von außen zu verhindern, vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen?
Community-Antworten (11)
12.10.2006 um 09:40 Uhr
Mal vorab: Womit begründet der AG seine Ablehnung des internen Bewerbers? Könnte es sein, daß der die nötigen Qualifikationen nicht hat?
12.10.2006 um 10:50 Uhr
ein interner ist immer ein externen vorzuziehen. bei einem stellenabbau erst recht, wenn der interne mitarbeiter die benötigte qualifikation nicht hat muss eine qualifizierungs maßnahme erfolgen. denke da hat der AG schlechte karten.
12.10.2006 um 11:25 Uhr
PM, sag mal, gehörst Du zur AN oder zur AG Seite?
Ramses, wie nagel ich mir denn ein Ei auf die Schiene? ;-))
12.10.2006 um 12:13 Uhr
@ramses mit der antwort landest du auch bei kölner an der pinnwand und das psychogramm wird vervollständigt :-))
12.10.2006 um 12:30 Uhr
der br kann die zustimmung zu einer einstellung werweigern wenn dadurch mitarbeirn nachteile entstehen oder solche drohen. nach meiner nicht masgeblichen meinung ist es ein nachteil wenn ein interner bewerber nicht genommen wird. jedenfalls muß der ag die zustimmung des betriebsrates vom arbeitsgericht ersetzen lassen. man sollte nicht so schnell klein bei geben. der BR kann sich auch bei einem fachanwalt für arbeitsrecht beraten lassen und den gegebenenfalls ein beschlussverfahren einleiten lassen fals ein arbeitnehmer ohne zustimmung des br eingestellt wird. die kosten trägt der arbeitgeber. richtige beschlussfassung vorausgesetzt.
12.10.2006 um 13:07 Uhr
warum muss der AG sich die Zustimmung vom Gericht ersetzen lassen? Wenn der BR der Kündigung nicht zustimmt, kann doch der AG trotzdem kündigen, die Zustimmungverweigerung hindert ihn doch nicht an seinem Vorhaben, oder?
12.10.2006 um 14:22 Uhr
Ramses II,
klar, du hast natürlich recht, hätte besser lesen sollen. Wer lesen kann, ist klar im vorteil:-)
12.10.2006 um 14:28 Uhr
Für eine fundierte Antwort wäre wichtig, Fakten zu erfassen:
- Sind die Qualifikationen des Internen gleichwertig
- Wie wurde die Ablehnung des Internen durch den AG dargestellt
- Auf welche Fakten beziehen sich die Aussagen um drohenden Personalabbau um fast 50 %
Auf einer Zusammenfassung dieser Gründe kann dann eine auch einer gerichtlichen Untersuchung standhaltende Bgründung für die Ablehnung konstruiert werden
12.10.2006 um 14:29 Uhr
@ harald, und Du denkst, der AG bekommt die Zustimmung nicht ersetzt? Das möchte ich bezweifeln. Außerdem hat Ramses II recht, bei einer Sozialauswahl im Rahmen der "drohenden" Kündigungen hätte der neue AN vermutlich die schlechteren Karten. (Obwohl mich immer noch die Antwort auf meine ersten beiden Fragen interessieren würde)
12.10.2006 um 14:30 Uhr
Ups, jetzt hab ich mich knapp überschnitten mit Wolle :-)
12.10.2006 um 14:35 Uhr
no problem, merlin ausserdem soll doppelt genäht ja besser halten :-)
mit kollegialem Gruss wolle1
Verwandte Themen
Einsatz von Ein-Euro-Jobbern ist mitbestimmungspflichtig
Man glaubt es kaum! Neuer Beschluß. Fundstelle www.arbeitsrecht.de Der Einsatz von so genannten Ein-Euro-Kräften bei den Verwaltungsbehörden in Hessen unterliegt der Mitbestimmung des jeweiligen P
Einstellung von Betriebsrat abgelehnt
Guten Tag, ich habe vor vom Rheinland nach Ostdeutschland zu ziehen und habe mich aus der Ferne in mehreren Firmen beworben. Nach einer Initiativbewerbung in einer Firma folgten ein Vorstellungsges
SBV & BR - Ersatz
Frage: Ich bin Vertrauensfrau der SBV/BEM und erster Ersatz im BR. Ich werde als SBV immer zu den Sitzungen geladen und wenn Ersatz benötigt wird, auch als Ersatz. Also zwei Einladungen. Ich schaue d
BR stimmt Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz wiederholt zu
Hallo, was kann man tun, wenn der BR immer wieder mal einen Antrag auf Überstunden des AG genehmigt, obwohl die Höchstarbeitszeit von 48 Std. in der Woche ohnehin schon überschritten wird. Die geltend
Wer rückt nach?
Hallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab