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SBV, Schweigepflicht - muß die SBV erst Nachricht von irgendeiner Stelle erhalten, um agieren zu können?

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papuga
Nov 2016 bearbeitet

Hallo. Unsere SchwerBehindertenVertretung war zu unseren letzten MAV-Sitzungen zugegen. Bei der vorletzten wurde durch unseren Gast (PflegeDienstLeitung) von einer anstehenden Berentung einer älteren Mitarbeiterin gesprochen. Ob es sich dabei um das Vorhaben zu einer Antragstellung handelte oder nicht kann hier nicht mehr widergegeben werden. Die SBV wurde hellhörig, da sie dazu noch keinen Antrag gesehen oder davon gehört hatte, dass sich die Langzeitkranke das vor hatte. So hat sie eine persönliche Nachricht an die besagte MA geschickt mit der Frage, ob sie die Rente eingereicht hat. Das wurde wohl verneint. Die LZ-Kranke hatte direkt danach die PDL angerufen und ihr von dem Gespräch erzählt. Nun teilte uns die PDL mit, dass die SBV wohl die Schweigepflicht verletzt habe mit Namensnennung ohne Begründung. Wie sieht es aus? Was denkt ihr dazu? Muß die SBV erst persönlich Nachricht von irgendeiner Stelle erhalten, um agieren zu können? Kann sie auch Gespräche aus der MAV-Sitzungen nutzen?

6.20206

Community-Antworten (6)

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Lotte

12.10.2006 um 00:05 Uhr

Papuga, überlege gerade wem gegenüber die SchwbV denn die Schweigepflicht verletzt haben soll? Sie hat doch nur die Betroffene Kollegin angeschrieben, die ja involviert ist, sie hat sich doch nicht gegenüber Dritten geäußert?

Wenn dies einen Bruch der Schweigepflicht bedeuten würde, dürfte ich ja auch Kollegen nicht im Vorfeld informieren, wenn der AG mir als BR mitteilt, dass er beabsichtigt sie zu kündigen.

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papuga

12.10.2006 um 12:48 Uhr

Nun, das ist ja, was mich an der Sache wurmt. Will die PDL die SBV dissen, oder was passiert da? Sie soll wohl die Schweigepflicht aus der MAV-Sitzung gebrochen haben, da sie nach der MAV-Sitzung, in der die PDL zu Gast war wegen anderen Sachen (aber der Sachverhalt der Berentung der Mitarbeiterin wurde erörtert (da ging es um Neubesetzung auf der Station, wo die LZ-Kranke ausgefallen ist))"eigenmächtig"auf die Langzeitkranke mit einem Brief zugegangen ist und sie mehr oder weniger gefragt habe, ob sie die Rente eingereicht habe. Hätte sie als SBV erst mal die Meldung der LZ-Kranken abwarten müssen, um reagieren zu können? Sorry, vermutlich verworren geschrieben. Bei Rückfragen gerne nochmal hier melden. Will auf jeden Fall informiert sein, wenn die PDL in 2 Wochen wieder zu uns kommt zu einem klärenden Gespräch.

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Dana

12.10.2006 um 14:30 Uhr

Hallo papuga,

die sbv ist dafür da, sich um die belange der sbMA zu kümmern. Ich als sbv spreche mit meinen sb MA in Einzelgesprächen offen, über eventuelle Möglichkeiten und Anträge. Wenn ich als SBV auf einen schwerbehinderten Mitarbeiter zu gehe und frage, ob er schon einen rentenantrag gestellt hat, ist das doch keine Schweigepflichtverletzung. Eine Verletzung würde m.E. vorliegen, wenn der sbMA MICH zur Rente was fragt und mitteilt, dass er das machen möchte und ich sage es dann dem AG oder einer anderen Person!

Außerdem, was heißt MAV ->Mitarbeiterversammlung. Was da besprochen wird, ist dann doch nicht mehr geheim, denn an einer Mitarbeiterversammlung können doch alle MA teilnehmen.

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papuga

12.10.2006 um 14:59 Uhr

MAV in diesem Fall Mitarbeitervetretung. Kirchliches Haus.

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papuga

14.10.2006 um 12:32 Uhr

Kommt nix mehr? Bitte posten! Danke. Nicht, dass ich die PDL ärgern will, aber zumindest vorbereitet sein und mglw. Ansage machen.

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Lotte

14.10.2006 um 12:44 Uhr

Papuga,

Du hast doch Deine Antwort schon bekommen.

AG drohen manchmal gerne mit dem § 79 ohne dass die Drohung festen Boden hat.

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