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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

JAV Wahlvorstandesschulung

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Mcboy88
Okt 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ein BR Mitglied, welches die BR Wahlvorstandsschulung besucht hat, möchte nun die JAV Wahlvorstandsschulung besuchen. AG lehnt das ab, weil ja Wissen vorhanden sein müsste. Wir sehen das anders, weil es sich um zwei unterschiedliche Wahlen handelt, auch wenn vermutlich Parallelen vorhanden sind. Wie ist Eure Meinung dazu?

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Community-Antworten (9)

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samira

16.10.2018 um 19:26 Uhr

Was hat der AG da abzulehnen? Wenn der BR rechtzeitig dem Arbeitgeber den Beschluss mitgeteilt hat, dass das Seminar erfoderlich ist, berdarf es keiner weiteren Genehmigung durch den Arbeitgeber. (Lese doch mal z.B. im Däubler unter § 37 BetrVG)

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celestro

16.10.2018 um 19:29 Uhr

naja ... wenn ein AN vor 3 Monaten beim BetrVG Teil 1 Seminar war, dürfte der AG wohl einschreiten können, wenn derselbe AN nochmal dahin geschickt werden soll, oder ?

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Mcboy88

16.10.2018 um 20:25 Uhr

Jemanden nach drei Monaten zum selben Seminar zu entsenden, ist klar, macht kein Sinn. Da es sich hier um zwei verschiedene Seminare handelt ist es erforderlich, da es auch eine andere Thematik ist.

C
celestro

16.10.2018 um 23:25 Uhr

Ob die Thematik so unterschiedlich ist, wage ich nicht zu sagen. Das allerdings rein auf die Tatsache zu stützen, daß es verschiedene Seminare sind, halte ich für etwas naiv.

M
Mcboy88

16.10.2018 um 23:47 Uhr

Wir haben dem Seminaranbieter die Situation geschildert und diese haben uns grünes Licht gegeben. Wurde mir vor einer Stunde von meiner Kollegin gesagt. Die Kosten werden zwar im Beschlussverfahren geklärt werden müssen aber das ist bei uns aber normal.

C
celestro

17.10.2018 um 00:11 Uhr

klingt nicht gerade nach Spass ...

M
Mcboy88

17.10.2018 um 00:22 Uhr

Es ist unnötiger Stress, stört mich aber nicht. Der AG lehnt jetzt auch die Seminare neuerdings ab, weil es ein Tablet gibt oder Taschen. Nun, wir fahren dennoch.

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takkus

17.10.2018 um 12:51 Uhr

Zitat mcboy88: "Wir haben dem Seminaranbieter die Situation geschildert und diese haben uns grünes Licht gegeben." Tja- die geben erfahrungsgemäß zu allem grünes Licht. Ob es immer eine fundierte Rechtsauskunft ist was ein Seminaranbieter zum Besten gibt, wage ich zu bezweifeln. Auch die Seminaranbieter müssen/ wollen Geld verdienen.

Zum anderen sollte man als BR auch an eine Wirtschaftlichkeit denken. Der Titel der Weiterbildung hat zwar einen unterschiedlichen Namen, aber inhaltlich ist es zum Großteil das selbe. Etwas auf eine solche Art und Weise durchzusetzen kommt auch nicht immer gut bei den KollegenInnen an. ArbG sind rhetorisch sehr einfallsreich, um euch bei den Mitarbeitern dumm dastehen zu lassen.

M
Mcboy88

17.10.2018 um 13:21 Uhr

Das Seminaranbieter Geld verdienen wollen ist klar. Unsere Gewerkschaft wird sich das Geld schon holen. Unser AG hatte auch die BR Wahlvorstandsschulung abgelehnt und musste diese nach dem Gütetermin trotzdem zahlen. Dem AG geht es nur darum "nein" sagen zu wollen. Wir mussten auch unser schwarzes Brett per Gericht einklagen. Wenn ich die Schulung selber zahlen muss, dann ist das so.

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