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BV zum Überstundenabbau / Gleittage nehmen

I
IBBRFAN
Okt 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind gerade an einer neuen BV über die flexible Arbeitszeit, die Bestehende ist 16 Jahre alt und passt nicht mehr zum heutigen Stand des Unternehmens. Unser Unternehmen (Familienbetrieb) hat inzwischen 640 Mitarbeiter, damals waren es rund 120...

Wir möchten unseren Mitarbeitern eine Erleichterung beim Überstundenabbau geben, da einige Vorgesetzte offenbar Schwierigkeiten damit haben, den Mitarbeitern einen Tag frei zu geben, um ihre Überstunden abzubauen. In einigen Abteilungen klappt es gut, in anderen überhaupt nicht.

Wir suchen nach einer Formulierung, die den Mitarbeitern das Recht gibt, einen Tag frei zu nehmen, wenn nicht schon mehr als 25% der Mitarbeiter in der selben Abteilung (bzw. Fertigungsbereich), die die gleiche Tätigkeit ausführen können, wegen Urlaub o.ä. fehlen (z.B. Facharbeiter, Helfer). Sowas wie: 25% vergleichbarer Mitarbeiter.

Habt ihr eine Idee? Wie habt ihr das geregelt?

26901

Community-Antworten (1)

A
Angi

16.10.2018 um 13:34 Uhr

Wir haben in unserer BV festgelegt, dass der Arbeitnehmer über die Überstunden wie Urlaubstage verfügen kann.
Dann kann der Arbeitgeber nur wegen dringender Betrieblicher Belange, oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, ablehnen.

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