Zusammenarbeit Aufsichtsrat / Betriebsrat?
Unternehmen, ca. 50 MA, GmbH mit Aufsichtsrat.
Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit Betriebsrat mit Aufsichtsrat? Kann der BR z.B. um Stellungnahmen bezgl. Verhaltens der Geschäftsleitung bitten?
Danke.
Community-Antworten (2)
11.10.2006 um 15:52 Uhr
@hewikl Leider habt Ihr keinerlei Möglichkeit den "freiwillig eingerichteten AR" auch nur irgendetwas zu entlocken. Im Gegenteil würde ich mir als Gesellschafter und auch als GF dies verbitten.
11.10.2006 um 17:50 Uhr
Ich bin als BR-Vors. gleichzeitig in den AR als AN- vertreter entsendet worden. Es ist schon eine schizophrene Situation: als AR weiß ich verschiedene Dinge, die ich als BRV nicht wissen kann. Ich darf die auch nicht verwenden, habe mich darüber schlau gemacht (gibt so ein feines Werk "Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat") Das könnte Konsequenzen bis zu zivilrechtlichen Schadensklagen haben, wenn ich da im BR was kundtun würde, von dem ich Kenntnis habe. Z.B. kenne ich als AN- Vertreter im AR genau die wirtschaftliche Lage, als BR muss ich diese Kenntnisse jedoch offiziell über den WA anfordern. Ist schon verzwickt, aber es gibt doch ein paar Schleichwege, wie man die Kenntnisse verwerten kann (z.B. indem ich als BR genau jene Daten vom WA anfordere, die interessant sind). Ansonsten hat der AR Stillschweigen zu bewahren und in den Sitzungen lediglich die Interessen der AN zu vertreten.
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