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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Eingriff in den Arbeitsablauf

J
Jensiro
Jan 2019 bearbeitet

Hallo, unser Chef möchte für unsere Verkäufer (arbeiten auf Provisionsbasis) einen sogenannten Ladendienstplan einführen. D.h. an jedem Tag in der Woche wird eine Rangfolge der Verkäufer festgelegt, wonach die Laufkundschaft bedient werden soll. Also,Verkäufer X bekommt an einem Tag jeden neuen Kunden zugewiesen. Befindet er sich im Gespräch übernimmt Verkäufer Y den Kunden. Sind X und Y im Gespräch bekommt dann Verkäufer Z den Kunden zugewiesen. Die Rangfolge ändert sich reihum. Meine Frage: Haben wir als BR ein Mitbestimmungsrecht, wenn ja worauf bezieht es sich, oder hat der Chef hier das Direktionsrecht und kann das auch gegen den Willen der Verkäufer anordnen?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

17.01.2019 um 00:26 Uhr

Nur zum Verständnis. Wenn morgen die Reihenfolge X,Y,Z ist, darf "nur" X den Kunden bedienen, der rein kommt. Sofern also immer nur ein Kunde das Geschäft betritt, stehen Y und Z den ganzen Tag nur doof rum ?

J
Jensiro

17.01.2019 um 07:01 Uhr

In der Zeit arbeiten die Verkäufer Y und Z an administrativen Arbeiten.

M
Moreno

17.01.2019 um 07:17 Uhr

Das ist Direktionsrecht! Da hat der BR keine Mitbestimmung.

C
celestro

17.01.2019 um 10:36 Uhr

"Das ist Direktionsrecht! Da hat der BR keine Mitbestimmung."

Grundsätzlich würde ich das auch erst einmal so sehen, ABER:

"unsere Verkäufer (arbeiten auf Provisionsbasis)"

also wird ja letztlich die Vergütung beeinflusst.

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