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1 BR Mitglied hat gekündigt - Sind Neuwahlen erforderlich?

J
joke248
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kurze Frage, kurze Antwort. Wir sind 30 Mitarbeiter, 3 Betriebsräte (1Frau) 2 Ersatzmitglieder. 1 BR Mitglied hat gekündigt. Sind Neuwahlen erforderlich ?? oder rückt ein Ersatzmitlied nach. Wenn ja, wann sind die Neuwahlen durchzuführen.

Gruss

Jochen

3.273012

Community-Antworten (12)

H
harald

11.10.2006 um 12:53 Uhr

nein nicht nötig. ersatzmitglied mit den meisten stimmen rückt nach

J
joke248

11.10.2006 um 13:05 Uhr

Dann haben wir aber nur noch 1 Ersatzmitglied, heisst das man braucht KEINE Ersatzmitglieder ??

R
Rollie

11.10.2006 um 13:13 Uhr

@Harald, bist Du Dir sicher, ob diese Aussage ausnahmslos gilt ?

H
harald

11.10.2006 um 13:48 Uhr

solange die ersatzmitglieder ok sind warum nicht? ansonsten müsste der br zurücktreten um neu zu wählen. ersatzmitglieder sind nicht unbedingt erforderlich. (und in meinem fall die pest) genauer geregelt im betrvg. fehlt ein br mitglied aus welchem grund auch immer rückt das ersatzmitglied nach.

E
Edelweis

11.10.2006 um 15:04 Uhr

@Harald- ich nehme an, dass Rollie auf die Vertretung durch das "Minderheitengeschlecht"hinaus will. Wenn das BR-Mitglied, das gekündigt hat, eine Frau ist,gilt Deine Aussage im Thread 37390 nicht oder liege ich da falsch? Dann würde wohl, wenn vorhanden, das weibliche Ersatzmitglied nachrücken müssen.

R
Rollie

11.10.2006 um 15:55 Uhr

Danke Edelweis, darauf wollte ich hinaus :)

RI
Ramses II

11.10.2006 um 16:00 Uhr

Edelweis,

so ganz richtig ist das aber auch nicht...

Aber harald ist schon der große Vereinfacher...

H
harald

11.10.2006 um 16:49 Uhr

ja ganz einfach edelweis hat recht. komme aus einem kleinbetrieb da gibs keine listen und geschlechter

K
Kölner

11.10.2006 um 16:53 Uhr

@harald Mensch, hast Du eine Ahnung....

RI
Ramses II

11.10.2006 um 17:02 Uhr

Vereinfacht ausgedrückt...

E
Edelweis

11.10.2006 um 17:10 Uhr

@Harald- Da ich heute meinen ironischen Tag habe, möchte ich Dich aus einem anderen Beitrag zitieren:" Das steht im BetrVG, liest dann denn keiner"?(34724)-Ich glaube, in § 15 oder so, -ist allerdings relativ neu-, vielleicht ist Dein Exemplar älter? Dann nutzt aber das Lesen auch nichts. Trotzdem LG aus dem sonnigen Sauerland. Edelweis

L
Lotte

11.10.2006 um 17:45 Uhr

Harald, " komme aus einem kleinbetrieb da gibs keine listen und geschlechter"

seid Ihr Roboter, Regenwürmer, Schnecken??? ;-O)

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