Erstellt am 24.03.2018 um 14:28 Uhr von Challenger
Zitat : Der Listenführer setzt uns Kollegen unter Druck, seine Liste zu unterzeichnen.
Darf der das?
Mit Sicherheit nicht. Wer sind "uns Kollegen" ?
Erstellt am 24.03.2018 um 14:47 Uhr von nicoline
*Der Listenführer setzt uns Kollegen unter Druck, seine Liste zu unterzeichnen.*
Wie sieht dieses "unter Druck setzen denn genau aus? Kanst du das mal erklären?
Erstellt am 24.03.2018 um 15:10 Uhr von pengwyn
"Uns Kollegen" sind Mitarbeiter des Betriebs sowie ehemalige BR-Mitglieder aber auch derzeitige BR-Mitgleider. Ich bin Nachgerückte Ersatzmitglied im BR und schreibe im Auftrag der Kollegen.
Erstellt am 24.03.2018 um 15:27 Uhr von nicoline
pengwyn
und auf meine Frage magst du nicht antworten?
Erstellt am 24.03.2018 um 15:41 Uhr von pengwyn
@nicoline
oh tut mir leid hab zu schnell geklickt, er redet schlecht über die "alten" BR Mitglieder. sagt machen wie "ihr werdet schon sehen was ihr davon habt.
Und ich dachte wir wären Freunde.
oder du weiß ja wer die Dienstpläne schreibt...
Und zu "alten BR Mitglieder - Ihr habt doch keine Ahnung.
Erstellt am 24.03.2018 um 18:18 Uhr von Challenger
Zitat pengwyn :
"Uns Kollegen" sind Mitarbeiter des Betriebs sowie ehemalige BR-Mitglieder aber auch derzeitige BR-Mitgleider. Ich bin Nachgerückte Ersatzmitglied im BR und schreibe im Auftrag der Kollegen.
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Ihr könnt hier wie folgt vorgehen. Ihr unterstützt die Arbeitgeberliste mit Eurer Unterschrift.
Danach macht Ihr zusammen eine eigene Liste auf. Neben der Bestätigung zur Kandidatur leistet Ihr ebenfalls Eure Stützunterschrift für die eigene Liste. Wenn der Wahlvorstand die Listen geprüft hat, muss er gemäß Wahlordnung die Doppelunterzeichner auffordern zu erklären, welche Stützunterschriften sie aufrecht halten wollen. Dann geht Ihr geschlossen zum Wahlvorstand und erklärt, dass Ihr selbstverständlich die Stützunterschriften Eurer eigenen Liste aufrecht haltet.
Erstellt am 24.03.2018 um 18:27 Uhr von Challenger
Erganzung.
§ 6 Wahlordnung - Vorschlagslisten -
(5) Die Unterschrift eines Wahlberechtigten zählt nur auf einer Vorschlagsliste. Hat ein Wahlberechtigter mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so hat er auf Aufforderung des Wahlvorstands binnen einer ihm gesetzten angemessenen Frist, spätestens jedoch vor Ablauf von drei Arbeitstagen, zu erklären, welche Unterschrift er aufrechterhält...............
Doch Achtung. Diese Erklärung muss in jedem Fall abgegeben werden, sonst passiert folgendes, wie in Absatz 5 weiter ausgeführt wird :
......Unterbleibt die fristgerechte Erklärung, so wird sein Name auf der zuerst eingereichten Vorschlagsliste gezählt und auf den übrigen Listen gestrichen; sind mehrere Vorschlagslisten, die von demselben Wahlberechtigten unterschrieben sind, gleichzeitig eingereicht worden, so entscheidet das Los darüber, auf welcher Vorschlagsliste die Unterschrift gilt.
Erstellt am 24.03.2018 um 18:31 Uhr von nicoline
Das ist natürlich eine Möglichkeit, wie Challenger es schildert. Irgendwie aber ein bißchen feige. Solchen Leuten muss man eigentlich selbstbewusst und ganz bestimmt entgegen treten und fragen, ob sie eine Anzeige wegen Nötigung und Behinderung der Betriebsratsarbeit haben möchten!
Erstellt am 24.03.2018 um 18:42 Uhr von Challenger
Zitat nicoline : ..............ob sie eine Anzeige wegen Nötigung und Behinderung der Betriebsratsarbeit haben möchten!
Auch hier hast Du natürlich recht. Aber ich hatte hier einen Hintergedanken. Denn es wäre möglich, dass die Arbeitgeberliste durch Streichung der Stützunterschriften unter die 5% Hürde rutscht und es den Kandidaten dieser Liste vielleicht innerhalb der Frist von 3 Tagen nicht gelingt, die dann fehlenden Stützunterschriften noch beizutreiben. Ist natürlich Spekulation. Wenns gut läuft, könnte es ja klappen.
Erstellt am 24.03.2018 um 19:08 Uhr von pengwyn
@Challenger und @ nicoline
Wir haben ja schon eine eigene Liste, die Liste die aus dem zu letzt bestehenden Betriebsrat besteht. Vorher gab es noch keine Listen Wahl. Nur weil wir eine Leitungskraft nicht dabei haben wollten (Sie ist unzuverlässig, und mit der Chef Etage verwandt)
Bei uns sind Mitarbeiter die inzwischen runter wollen oder ihre Kandidatur bei uns streichen lassen wollen.
Ich bin halt neu als Nachrücker, leider viele wegen Ostern verreist.
Danke schon für eure Unterstützung das macht Mut.
Erstellt am 24.03.2018 um 20:55 Uhr von nicoline
Challenger,
ich hab den Sinn deines Ratschlags schon verstanden, ist sicher auch u.U. der elegantere und leisere Weg. Es ärgert mich nur, wenn solche Schmutzlappen ohne Ärger zu bekommen mit ihrer Art und Weise durchkommen!
Erstellt am 24.03.2018 um 21:16 Uhr von pengwyn
Ich will die auch nicht damit durchkommen lassen...
Mich ärgert auch Maßlos das eine der Kandidatinnen private eMail Adressen weiter gegeben hat.
Die Chefetage ist verärgert weil wir die Dienstpläne kontrollieren weil wir gegen deren Urlaubsplan MA sollen nur noch 14 Tage am Stück frei bekommen,... ich vermute das sie deswegen einen eigenen BR konstruieren mit Personen die ihnen wohlgesinnten sind und die eher in Richtung Arbeitgeber als Arbeitnehmer denken.
Als Teamleitung und MA in der Personalabteilung steht man zwischen den Stühlen und kann letztendlich nicht für den "kl Arbeitgeber" da sein.....
Kandidatin für den BR steht auf beiden Listen drauf.
Ich hoffe ja das der Wahlvorstand bei ihrer Liste Fehler findet.Zumindest eine
Und das ihnen die Arbeit im Betriebsrat (eine von denen war ja schon mal im BR und fand die Arbeit Öde und zu Zeitintensiv, stellt sich jetzt aber wieder auf) zu viel wird, und sie das Handtuch werfen.