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Mitteilungspflicht bei Abmahnungen?

L
Linker
Jan 2018 bearbeitet

Muss dem Betriebsrat eine Abmahnung zur Kenntnis mitgeteilt werden?

3.10808

Community-Antworten (8)

W
Werner

11.10.2006 um 08:57 Uhr

Hallo Linker, nein, keinerlei Beteiligung des BR. Es sei den der MA macht von seinem Beschwerderecht gebrauch oder er bittet den BR um Hilfe.

M
Mona-Lisa

11.10.2006 um 09:27 Uhr

@Werner, mit "zur Kenntnis" meint Linker vielleicht, dass dem Betriebsrat eine Kopie der Abmahnung überlassen wird.

@Linker, redet mal mit eurem AG, müssen muss er nicht, aber bei uns funktioniert das tadellos!

P
paula

11.10.2006 um 11:26 Uhr

@mona-lisa

... und was macht ihr mit der info? aus meiner sicht völlig überflüßig, da es eine reine angelegenheit zwischen AG und MA ist.

H
harald

11.10.2006 um 13:04 Uhr

ich würde abmahn78u8n89/ghen mal zum thema einer betriebsversammlung machen. abmahnungen sind oft vorbereitung auf eine kündigung. wen mitarbeiter den betriebsrat informieren ist es allemal besser. in einer betriebsvereinbarung kann man regeln was wie abgemahnt wird und wie lange verschiedene abmahnungen in der personalakte bleiben.

P
paula

11.10.2006 um 18:57 Uhr

@harald

es gibt ja nichts was es nicht gibt aber der AG der so eine BV schließt ist selten dämlich. warum sollte man sich als AG da die butter vom brot nehmen lassen....

M
Mona-Lisa

11.10.2006 um 19:22 Uhr

@paula, so haben wir schon von Abmahnungen erfahren, die sonst niemals bis zu uns durchgedrungen wären. Es springt nicht gleich jeder zum Betriebsrat.....

@harald, wenn sich ein AG auf so eine BV einlässt, hat er eine an der Waffel! Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sowas irgendwo in einer Firma existiert.

K
Kölner

11.10.2006 um 20:05 Uhr

@Mona-Lisa Du kennst das Beamtenrecht nicht zufällig? Da heisst es dann aber auch Dienstvereinbarung...

M
Mona-Lisa

11.10.2006 um 20:22 Uhr

@Kölner, warum wundert mich das nicht, dass du darüber auch Bescheid weisst.........

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