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BR-Gündung - wie ist dabei die Mitteilungspflicht an Arbeitgeber oder Dritte?

B
BRWahl2006
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, sind gerade beim Gründen eines BR's ( bin im Wahlvorstand). Haben ein kleines Problem über die Definition der Mitteilungspflicht an den Arbeitgeber ( Geschäftsführung) oder an Dritte ( nicht dem Betrieb zugehörend aber dem Konzern). Wer kann mir dabei schnell helfen. Es ist mal wieder wie sooft sehr dringend.

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Community-Antworten (2)

O
otto

02.02.2006 um 01:21 Uhr

Hallo BRWahl2006, ich würde Ihnen gerne helfen, verstehe aber Ihre Frage nicht. Um welche "Mitteilungspflicht" geht es denn? Gruß otto

B
BRWahl2006

02.02.2006 um 09:37 Uhr

Hallo Otto, die bei der Betriebsratsgründung an den AG zu übermittelnden Informationen ( z.B. Brief über das Gründen eines BR's, Brief über Wahlvorstand) besteht kein Problem. Unser Betrieb ist an einen weltweit operierenden Konzern angeschlossen aber ein eigener Betrieb ( GmbH). Welche Mitteilungspflicht habe ich dem Konzern oder ist dies durch die Informationen welche an unsere Geschäftsführung mitgeteilt wird abgedeckt und muß mich zu keiner Frage des Konzerns/Konzernführung äußern?

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