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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Gündung - wie ist dabei die Mitteilungspflicht an Arbeitgeber oder Dritte?

B
BRWahl2006
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, die bei der Betriebsratsgründung an den AG zu übermittelnden Informationen ( z.B. Mitteilung über das Gründen eines BR's, bzw. über Wahlvorstand) besteht kein Problem. Unser Betrieb ist an einen weltweit operierenden Konzern angeschlossen, aber ein eigener Betrieb ( GmbH). Welche Mitteilungspflicht habe ich dem Konzern gegenüber oder ist dies durch die Informationen welche an unsere Geschäftsführung mitgeteilt wurde abgedeckt? Muß/Darf ich mich als Wahlvorstand oder Kandidat zu Fragen des Konzerns/Konzernführung äußern?

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Community-Antworten (1)

V
viktor

03.02.2006 um 15:22 Uhr

Die Information an die Geschäftsführung der GmbH genügt. Als Wahlvorstand sollte man sich überhaupt nicht äußern (neutrale Amtsführung). Als Kandidat kann man natürlich Wahlkampf betreiben und sich über alles äußern, was Einfluss auf die Arbeitsplätze hat.

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