Erstellt am 15.10.2018 um 13:38 Uhr von Catweazle
Die Urlaubswünsche von Eltern mit schulpflichtigen Kindern sollen bevorzugt berücksichtigt werden. Welche Schule sie besuchen ist egal. Allerdings endet die Schulpflicht mit 18 Jahren.
Erstellt am 15.10.2018 um 19:21 Uhr von ULIPK
Hier nur mal die Kurzfassung, etwas genauer wird es dann wenn du den unten stehen Link folgst.
"Maßgeblich dafür, wer vorrangig Urlaub in den Sommerferien bekommen soll, ist § 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG. Hier heißt es:
„Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.“"
Quelle:https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/urlaub-in-den-sommerferien-bevorzugung-von-eltern-mit-kindern