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Widerspruch bei der Versetzung einer Abteilung (Nachteile beschäftigte AN)

B
brfuerrecht
Okt 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns im Unternehmen soll die Personalabteilung umstrukturiert werden und in diesem Zuge komplett von unserem Standort an unseren 500km entfernten Hauptsitz des Konzerns versetzt werden. Hierdurch würden sich einige Prozesse verändern, wodurch unserer Meinung nach alle Mitarbeiter an unserem Standort benachteiligt wären. Würde hier der §99 Abs.2 3. als Grund zum Widerspruch greifen?

Allen Mitarbeitern wurden neben der Versetzung an unseren Hauptsitz zudem andere Tätigkeiten an unserem Standort in Aussicht gestellt. Für die hier geschaffenen Stellen gab es bisher noch keine Ausschreibung. Greift hier §99 Abs.2 5. um vorerst zu widersprechen?

Viele Grüße

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Community-Antworten (2)

T
titapropper

15.10.2018 um 11:21 Uhr

Ich sehe hier eher die Verhandlungen um einen Interessenausgleich und Sozialplan, als es eine Versetzung sein soll. Die Abteilung wird ja an Eurem Standort komplett geschlossen.

C
celestro

15.10.2018 um 12:52 Uhr

"Hierdurch würden sich einige Prozesse verändern, wodurch unserer Meinung nach alle Mitarbeiter an unserem Standort benachteiligt wären."

Klingt als hätte da jemand ein bißchen viel Fantasie.

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